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09.01.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz / Kartoffeln

NAP-Leitlinie integrierter Pflanzenschutz im Kartoffelanbau

Kartoffeln Sack (Fo)

Das BMEL hat eine weitere Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Rahmen des NAP veröffentlicht. Die Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Kartoffelanbau enthalten detaillierte Handlungsanweisungen für die Kontrolle der wichtigsten Schaderreger der Kartoffel sowie vorbeugende Maßnahmen, Überwachungsmethoden und Bekämpfungsmaßnahmen.

 

Mit Meldung vom 24. Februar 2015 haben wir über den Wissenschaftlichen Beirat zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) der Bundesregierung berichtet (Homepage des NAP). Eine wichtige Funktion des Beirats besteht in der Bewertung und Genehmigung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes, die von den jeweils betroffenen Akteuren erstellt worden sind.

Inzwischen gibt es Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau, zum Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, für die Deutsche Bahn, zum integrierten Pflanzenschutz im Mais, für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz sowie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Arznei-und Gewürzpflanzen.

 

Im Bundesanzeiger vom 8. Januar 2020 sind nun als weite Bekanntmachung zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 2. Mai 2019 die von der Union der deutschen Kartoffelwirtschaft e. V. (UNIKA) erarbeiteten Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Kartoffelanbau veröffentlicht worden. 

Die Leitlinien werden damit in Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen. Sie beschreiben die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes für den Kartoffelanbau. Schaderregerspezifische Erläuterungen beinhalten detaillierte Handlungsanweisungen für die Kontrolle der wichtigsten Schaderreger der Kartoffel. In kurzer, übersichtlicher Form werden dazu vorbeugende Maßnahmen, Überwachungsmethoden sowie Bekämpfungsmaßnahmen aufgeführt, jeweils mit Begründung und Erläuterung.

Diverse weitere Leitlinien liegen bislang lediglich als Entwurf vor und warten noch auf Anerkennung: Hopfen, Wein, Obst- und Gemüse, Getreide, Haus- und Kleingarten, Golfplatzpflege, Öffentliches Grün, Baumschulen und Forst.

Der NAP wurde 2013 verabschiedet. Er umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes. U. a. soll das Maßnahmenpaket dazu führen, dass Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt entstehen, bis 2023 um weitere 30 % reduziert werden.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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