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17.01.2018
Pflanzenschutz / Arbeitssicherheit: Persönliche Schutzausrüstung

Neuer Kennzeichnungstext auf Pflanzenschutzmitteln

DRV: Deutscher Raiffeisenverband

Zertifizierte Schutzkleidung für den Pflanzenschutz ist anhand der Kennzeichnung (ggf. auch auf der Verpackung) erkennbar (Symbol 3126, ISO 7000)

Mit dem Kennzeichnungstext SB199 weist das BVL darauf hin, dass die Schutzausrüstung in Überdruckkabinen nicht erforderlich ist. [...] Mit Meldung vom 6. Oktober 2017 haben wir auf die neue Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ hingewiesen, in der das BVL die Anforderungen an die Elemente der persönlichen Schutzausrüstung beschreibt, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln vorgeschrieben werden können, um beim Umgang mit dem Mittel nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwender auszuschließen. In Fahrzeugen mit einer geschlossenen Fahrerkabine mit mindestens Schutzkategorie 3 kann auf die Schutzausrüstung verzichtet werden. Außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene Schutzausrüstung jedoch zu tragen. Um eine Verunreinigung des Kabineninnenraumes zu vermeiden, muss kontaminierte Schutzausrüstung zuvor abgelegt und außerhalb der Kabine aufbewahrt werden. Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, und die Hände sollten vor dem Betreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden. Ergänzend weist das BVL nun auf folgende Details hin: Partikelfiltrierende Masken können ab Kabinenkategorie 3 entfallen; sollte jedoch gasdichter Atemschutz vorgeschrieben sein, kann dieser nur in Kabinenkategorie 4 entfallen Mit einem entsprechenden Kennzeichnungstext (kodiert als SB199), der auf den Packungen der Pflanzenschutzmittel abzudrucken ist, weist das BVL darauf hin, dass die Schutzausrüstung in Überdruckkabinen nicht erforderlich ist. Selbstverständlich können diese Pflanzenschutzmittel auch mit Fahrzeugen ohne Überdruckkabinen ausgebracht werden, dann ist jedoch die vorgeschriebene Schutzausrüstung auch innerhalb der Kabine anzulegen.


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Landwirtschaftliche Betriebsmittel
Telefon: 030 856214-533

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