Peter Jung: „Es werden Fakten geschaffen, ohne mit allen maßgeblichen Akteuren zu sprechen“
Berlin, 20.05.2026. Anlässlich der Befassung in der morgigen Sitzung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates mit der Dreizehnten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen kritisiert der Weinexperte und Leiter Lebensmittelwirtschaft beim Deutschen Raiffeisenverband (DRV), Peter Jung:
„Mit dem unmittelbar bevorstehenden Bundesratsverfahren zu den Änderungen der weinrechtlichen Bestimmungen biegt ein verkorkstes Rechtsetzungsverfahren auf die Zielgerade ein, das als Paradebeispiel dienen kann, wie eine Wirtschaftsbeteiligung nicht laufen darf. Hier werden nun Fakten geschaffen, ohne dass mit allen maßgeblichen Akteuren gesprochen wurde. Nur ein Teil der Branche saß bei der Kompromissbildung am Tisch. Als DRV sind wir irritiert über dieses Vorgehen und die fehlende Einbeziehung seitens des Bundesministeriums. Zur Erinnerung: Die genossenschaftliche Weinwirtschaft vertritt rund ein Drittel der deutschen Weinproduktion.
Das Ergebnis fällt entsprechend aus: Die Verwaltung der Begriffe ‚Erstes und Großes Gewächs‘ soll an einen privatrechtlichen Verein übertragen werden, der nicht alle Gruppierungen der deutschen Weinwirtschaft repräsentiert und entsprechend auch nicht einbindet. Das ist grundlegend falsch. Die originäre Zuständigkeit der Ausgestaltung der Spitze der Qualitätspyramide muss zwingend bei den regionalen Schutzgemeinschaften liegen, die sich intensiv um die Profilierung der einzelnen Weinbauregionen bemühen und alle Unternehmensformen mit einbeziehen. Auch im Sinne der Ausgestaltung stringenter und auf den jeweiligen Stufen aufbauenden Herkunftspyramiden wäre dies rein aus der Sachlogik heraus geboten.
Gerade in wirtschaftlichen äußerst schwierigen Zeiten für die deutsche Weinbranche braucht es Einigkeit in der Branche und Lösungen, die alle Betriebstypen – von Genossenschaften über Kellereien bis hin zu familiengeführten Weingütern – gleichermaßen berücksichtigt. Wir sind nach wie vor zum Dialog bereit.“
Über den DRV
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.635 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 110.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Umsatz von 77,8 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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