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17.12.2018
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2017

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Jahresbericht 2017 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms herausgegeben. Darin werden die Ergebnisse der Kontrollen in 2.277 (von – Stand April 2017 – 11.905 registrierten) Handelsbetrieben sowie 5.260 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft (2.584 Betriebskontrollen und 2.846 Anwendungskontrollen) zusammengefasst, die im Jahr 2017 durchgeführt worden sind. Im Fachhandel wurden überwiegend Bagatellverstöße beanstandet. Der DRV mahnt zu größter Sorgfalt. 

Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Für die Durchführung der Kontrollen und Ahndung von Verstößen sind die Länder zuständig. Diese übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst. Bundesweite Kontrollschwerpunkte galten 2017

  • der Einhaltung von Abständen zu Gewässern zur Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen durch Abdrift

    (Verstöße auf 89 von 399 kontrollierten Schlägen) sowie


     
  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Beerenobst, Erdbeeren und Weintrauben.

    Dabei wurden wenige, teilweise jedoch schwerwiegende Vergehen beanstandet. 

Bei 26,2 % (!) der kontrollierten Handelsbetriebe lag keine oder nur eine unvollständige Anzeige vor. Häufiger Grund: Wechselndes Verkaufspersonal und nicht ausreichend informierte Kleinstbetriebe. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals oder eine nur unzureichende Information der Käufer über die Pflanzenschutzmittel wurden in 9,6 % bzw. 14 % der kontrollierten Betriebe festgestellt. Fünf Verkäufern wurde deshalb die Sachkunde aberkannt. In 8,4 % der kontrollierten Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend beachtet.

Bei rund einem Drittel der Betriebe wurden Pflanzenschutzmittel angeboten, die nicht mehr verkauft werden durften. Mehrheitlich handelte es sich um ein bis drei Mittel, bei denen die Zulassung abgelaufen war. In einigen Betrieben sind Pflanzenschutzmittel gefunden worden, für die eine Beseitigungspflicht (Meldung vom 16. März 2016) besteht. Hierbei handelte es sich um Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, die EU-weit nicht mehr anwendbar sind. Hier wurde die sofortige Beseitigung angeordnet.

In 1.841 Betrieben wurden rund 53.000 Pflanzenschutzmittelgebinde hinsichtlich der Kennzeichnung kontrolliert und 1.306 Gebinde (2,5 %) beanstandet. Es wurden Bußgelder bis 550 € erhoben. Die Kontrollen schließen die detaillierte Prüfung von 4.056 Mitteln ein, bei denen der gesamte Text auf der Gebrauchsanleitung durchgesehen wurde.

Im Handel oder bei Einfuhrkontrollen wurden insgesamt 216 Pflanzenschutzmittelgebinde entnommen, an das BVL gesandt und dort auf ihre Zusammensetzung analysiert. 172 Gebinde waren sogenannte Planproben. Diese planmäßig ausgewählten Pflanzenschutzmittel enthielten die Wirkstoffen Folpet, Propyzamid oder Dimethoat und wurden im Jahr 2017 zielgerichtet auf deren Wirkstoffmenge und –zusammensetzung untersucht. Von den untersuchten Gebinden wurden 10,5 % bemängelt. Bei 44 Proben, die aufgrund eines Verdachts (z. B. aufgrund von Schäden an Pflanzen, einem Verdacht auf fehlerhafte Zusammensetzung oder illegale Importe – Meldung vom 12. November 2018) untersucht wurden, lag die Beanstandungsquote bei 9,3 %.

1.487 Betriebe und 554 Privatpersonen wurden bezüglich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen oder sonstigen Flächen kontrolliert, die nicht zu landwirtschaftlichen, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen gehören. Dabei wurden diverse Verstöße festgestellt. Bei Landwirten sind diese CC-relevant und können – zusätzlich zum Bußgeld – eine Kürzung der Prämienzahlung zur Folge haben.

Im Rahmen der Überwachung der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) wurden darüber hinaus 20.194 Pflanzenschutzgeräte von amtlichen bzw. amtlich anerkannten Kontrollstellen überprüft. Die Kontrollstellen wurden ebenfalls überprüft: Dabei kam es in 22 von 334 überprüften Kontrollstellen zu Beanstandungen.

Der DRV begrüßt die intensive Kontrolltätigkeit der Länder. Der DRV fordert den Handel zu größter Sorgfalt beim Umgang mit und bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln auf. Zur sachgerechten Information der Kunden verweisen wir die Homepage unseres Arbeitskreises www.Wasser-und-Pflanzenschutz.de. Ergänzend hierzu empfehlen wir die Verwendung des Faltblatts „Unkrautfrei ohne Reue“. Dieses kann beim DG Verlag zu einem Preis von 10 € je 100 Stück bezogen werden und sollte in allen Raiffeisen-Märkten bzw. Einzelhandelsmärkten vorrätig sein (Bestellschein) und bei der Kundenberatung eingesetzt werden.

Download öffentlich


 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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