Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2023

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den den Jahresbericht 2023 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms herausgegeben. Darin werden u.a. die Ergebnisse der Überprüfung von 2 920 Online-Angeboten, der Kontrollen in 2 042 stationären Handelsbetrieben sowie bei 4 243 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft zusammengefasst, die im Jahr 2023 durchgeführt worden sind. Im Fachhandel wurden überwiegend Bagatellverstöße beanstandet. Der DRV mahnt zu größter Sorgfalt.
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Für die Durchführung der Kontrollen und Ahndung von Verstößen sind die Länder zuständig. Diese übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst.
Bundesweite Kontrollschwerpunkte galten 2023
- der Beratung beim Verkauf von Pflanzenschutzmittel zur nichtberuflichen Verwendung
mit 158 festgestellten Verstößen, - der Anwendung von Insektiziden und
- der Einhaltung des Anwendungsverbots von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern.
Hier wurden bei 41 % der kontrollierten Betriebe Verstöße festgestellt.
Bei den Kontrollen von Handelsbetrieben zeigte sich, dass bei rund einem Viertel (24 %) der kontrollierten Unternehmen mindestens ein Pflanzenschutzmittel angeboten wurde, das nicht mehr verkauft werden durfte. Mehrheitlich handelte es sich um Mittel, bei denen die Zulassung abgelaufen war. Hinweis: Land24.de verschickt als Newsletter regelmäßig Listen mit Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung demnächst abläuft.
Bei 12 % der kontrollierten Unternehmen lag keine oder nur eine unvollständige Anzeige vor. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals wurden in 9 % aller Kontrollen festgestellt. In 4 % der Kontrollen wurde beobachtet, dass das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend beachtet wurde.
In einem bundesweiten Kontrollschwerpunkt wurde die Beratung von Privatpersonen bei der Abgabe von Pflanzenschutzmittel überwacht. In 501 Kontrollen wurde über Testkäufe, die Verfolgung von Verkaufsgesprächen oder die Befragung des Verkaufspersonals überprüft, ob eine fachkundige Beratung der Käuferinnen und Käufer erfolgt war. Bei 155 Betrieben (31 %) wurden Mängel festgestellt.
Im Jahr 2020 wurde die von den Bundesländern finanzierte gemeinsame „Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf) etabliert. In der zentralen Einrichtung werden Onlinekontrollen durch Spezialisten durchgeführt und die Kontrollergebnisse zur weiteren Bearbeitung an die Behörden der Bundesländer weitergeleitet. 2023 hat die ZOPf 2 920 Angebote von Pflanzenschutzmitteln im Internet überprüft, die von 83 Unternehmen bzw. 10 Privatpersonen angeboten wurden. Bei allen 83 überprüften Onlinehändlern wurde mindestens ein Verstoß festgestellt. Die ZOPf stuft 547 (19 %) der überprüften Online-Angebote als unzulässig ein.
Im Handel, bei Einfuhrkontrollen oder bei Kontrollen zur Herstellung wurden insgesamt 216 Pflanzenschutzmittelgebinde entnommen, an das BVL gesandt und dort auf ihre Zusammensetzung sowie physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften untersucht. Davon waren 175 Gebinde sogenannte Planproben. Diese planmäßig ausgewählten Pflanzenschutzmittel enthielten die Wirkstoffe lambda- Cyhalothrin oder Mesotrione und wurden im Jahr 2023 auf die Wirkstoffgehalte und ihre Zusammensetzung analysiert. Von den untersuchten Gebinden wurden 5 % bemängelt. Bei 41 Proben, die aufgrund eines Verdachts untersucht wurden, z. B. aufgrund von Schäden an Pflanzen, Verdacht auf fehlerhafte Zusammensetzung oder illegale Importe (Meldung vom 12. November 2018), lag die Beanstandungsquote bei 56 %. Von 14 wegen des Verdachts auf illegalen Parallelhandel genommenen Proben erwiesen sich 10 als nicht verkehrsfähig.
Sehr intensiv wurden landwirtschaftliche Betriebe überprüft: Sachkunde, Zulassung der jeweiligen Mittel sowie der Indikation, Einhaltung lokaler Anwendungsbeschränkungen, Bienenschutzbestimmungen, Dokumentation und Beseitigungspflicht. Deutlich erhöhte Verstöße gab es lediglich durch Nichteinhaltung der Beseitigungspflicht von verbotenen Pflanzenschutzmitteln. Über Rückgabemöglichkeiten informiert u. a. www.pre-service.de.
Im Rahmen der Überwachung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) wurden darüber hinaus 24 379 Pflanzenschutzgeräte von amtlichen bzw. amtlich anerkannten Kontrollstellen überprüft, darunter auch 442 Beizgeräte. Im Rahmen von Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben wurden einige Pflanzenschutzgeräte ohne gültige Prüfplakette oder mit schweren Mängeln vorgefunden.
Im Jahr 2023 wurden 1 678 Kontrollen zur Anwendung auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen durchgeführt. Die Beanstandungsquote lag bei 18 %. Teilweise sind auch die Vorgaben der Ausnahmegenehmigung nicht beachtet worden.
Der DRV begrüßt die intensive Kontrolltätigkeit der Länder und des BVL. Der DRV fordert den Handel zu größter Sorgfalt beim Umgang mit und bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln auf. Zur sachgerechten Information der Kunden verweisen wir die Homepage unseres Arbeitskreises Wasser- und Pflanzenschutz.
![]() | Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung, Verkehr und Logistik Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |