Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Jahresbericht 2024 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms herausgegeben. Darin werden u.a. die Ergebnisse der Überprüfung von 134 Online-Angeboten, den Kontrollen in 2 004 stationären Handelsbetrieben sowie bei 4 285 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft zusammengefasst, bei 464 weiteren Betrieben oder Unternehmen und bei 253 Privatpersonen, die im Jahr 2024 durchgeführt worden sind. Im Fachhandel wurden überwiegend Bagatellverstöße beanstandet. Der DRV mahnt zu größter Sorgfalt.
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Für die Durchführung der Kontrollen und Ahndung von Verstößen sind die Länder zuständig. Diese übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst.
Bundesweite Kontrollschwerpunkte galten 2024
- dem Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an Laien
mit Mängeln in 124 von 550 kontrollierten Betrieben, - der Anwendung in Zierpflanzen
(425 Betriebe mit einer Beanstandungsquote von 38 %) und - der Einhaltung des Anwendungsverbots von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern.
Hier wurden bei 44 % der 585 kontrollierten Betriebe Verstöße festgestellt.
Bei den Kontrollen von Handelsbetrieben zeigte sich, dass bei rund einem Viertel (23 %) der kontrollierten Unternehmen mindestens ein Pflanzenschutzmittel angeboten wurde, das nicht mehr verkauft werden durfte. Mehrheitlich handelte es sich um Mittel, bei denen die Zulassung abgelaufen war. Hinweis: Die Raiffeisen-NetWorld GmbH verschickt auf Anfrage als Newsletter regelmäßig Listen mit Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung demnächst abläuft.
Bei 13 % der kontrollierten Unternehmen lag keine oder nur eine unvollständige Anzeige vor. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals wurden in 9 % aller Kontrollen festgestellt. In 4 % der Kontrollen wurde beobachtet, dass das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend beachtet wurde.
In einem bundesweiten Kontrollschwerpunkt wurde die Beratung von Privatpersonen bei der Abgabe von Pflanzenschutzmittel überwacht. In 550 Kontrollen wurde über Testkäufe, die Verfolgung von Verkaufsgesprächen oder die Befragung des Verkaufspersonals überprüft, ob eine fachkundige Beratung der Käuferinnen und Käufer erfolgt war. In 124 Betrieben (23 %) wurden Mängel festgestellt, die Beratungsqualität war sehr unterschiedlich und reichte von Betrieben, deren Verkaufspersonal keinen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis besaß, bis zu Betrieben mit sehr guter Beratung. Die häufigsten Mängel:
– 48 mal kein Informationsmaterial zur Handhabung von Pflanzenschutzmitteln verfügbar,
– 43 mal wurde nicht auf alternative (nichtchemische) Bekämpfungsmethoden verwiesen,
– 39 mal keine Hinweise zur Verwendung der Pflanzenschutzmittel
– 36 mal kein ausreichendes Wissen des Verkaufspersonals hinsichtlich des Zulassungsstatus
– 32 mal Fortbildungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde nicht fristgerecht besucht und
– 21 mal überhaupt keinen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis.
Im Handel, bei Einfuhrkontrollen oder bei Kontrollen zur Herstellung wurden insgesamt 203 Pflanzenschutzmittelgebinde entnommen, an das BVL gesandt und dort auf ihre Zusammensetzung sowie physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften untersucht. Davon waren 168 Gebinde sogenannte Planproben. Diese planmäßig ausgewählten Pflanzenschutzmittel enthielten den Wirkstoff Dicamba und wurden auf ihren Wirkstoffgehalt und ihre Zusammensetzung analysiert. Von den untersuchten Gebinden wurden 9 % bemängelt. Bei 35 Proben, die aufgrund eines Verdachts untersucht wurden, z. B. aufgrund von Schäden an Pflanzen, Verdacht auf fehlerhafte Zusammensetzung oder illegale Importe (Meldung vom 12. November 2018), lag die Beanstandungsquote bei 40 %.
Wegen des Verdachts auf illegalen Parallelhandel wurden 16 Proben parallel gehandelter Pflanzenschutzmittel aus dem Handel bzw. einer Importkontrolle beprobt, u.a. weil das zugehörige Firmengeflecht an Parallelhändlern bereits in der Vergangenheit auffällig geworden war. Insgeamt 11 dieser Proben wurden beanstandet.
Im Jahr 2020 wurde die von den Bundesländern finanzierte gemeinsame „Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf) etabliert. In der zentralen Einrichtung werden Onlinekontrollen durch Spezialisten durchgeführt und die Kontrollergebnisse zur weiteren Bearbeitung an die Behörden der Bundesländer weitergeleitet. 2024 hat die ZOPf 134 von 546 im Onlinehandel mit Pflanzenschutzmitteln tätige Unternehmen sowie 11 private Anbieter umfassend überprüft, die in verschiedenen Webshops (eigene Webshops und auf Handelsplattformen) Pflanzenschutzmittel angeboten haben. Von den 2.285 gesichteten Angeboten wurden 1.010 (44 %) als unzulässig eingestuft, weil sie nicht zugelassen waren, der Zulassungsstatus nicht eindeutig feststellbar war oder die Informationen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen. In 7 von 8 untersuchten Verdachtsproben aus dem Internethandel konnten keine Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe nachgewiesen werden.
Auch in den sozialen Medien wurde recherchiert. In „Ratgebern“ wurden unzulässige Anwendungen mit Hausmitteln beworben. In 8 Fällen wurden chinesische Pflanzenschutzmittel identifiziert, die in Deutschland weder verkauft noch angewendet werden dürfen.
Sehr intensiv wurden landwirtschaftliche Betriebe überprüft: Sachkunde, Zulassung der jeweiligen Mittel sowie der Indikation, Einhaltung lokaler Anwendungsbeschränkungen, Bienenschutzbestimmungen, Dokumentation und Beseitigungspflicht. Auf 265 von 871 entsprechend kontrollierten Schlägen (30 %) wurden Mindestabstände zu Gewässern nicht eingehalten. 210 aufgedeckte Verstöße gab es bezüglich der Nichteinhaltung der Beseitigungspflicht von verbotenen Pflanzenschutzmitteln. Über Rückgabemöglichkeiten informiert u. a. www.pre-service.de.
Bei 161 von 425 kontrollierten Erzeugern von Zierpflanzen wurden teilweise mehrere Beanstandungen festgestellt:
– 84 mal unsachgemäße Lagerung,
– 44 mal Anwendung Betrieben wurden nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel,
– 36 mal Anwendung außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete,
– 32 mal Pflanzenschutzgeräte nicht ausreichend geprüft,
– 26 mal Personal nicht sachkundig.
⇒ 105 Ordnungswidrigkeitsverfahren,
⇒ 27 Anordnungen,
⇒ 22 Belehrungen,
⇒ 4 Verwarnungen mit Verwarngeldern.
Im Rahmen der Überwachung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) wurden darüber hinaus 71 499 Pflanzenschutzgeräte von amtlichen bzw. amtlich anerkannten Kontrollstellen überprüft, neben
– 53 385 Feldspritzen auch
– 9 952 Spritz- und Sprühgeräte für Raumkulturen
– 4 197 Granulatstreugeräte,
– 1 405 Streifenspritzgeräte (Unterstock, Band) inklusive Legemaschinen,
– 970 Beizgeräte,
– 709 Karrenspritzen,
– 102 stationäre Spritzgeräte für Zierpflanzen- und Gartenbaubetriebe (Gießwagen)
– 84 Nebelgeräte,
– 75 Parzellenspritzgeräte, 508 Schlauchspritzanlagen,
– 13 Luftfahrzeuge,
– 9 Streichgeräte,
– 6 Zweiwegefahrzeuge und
– 84 sonstige Geräte.
Im Rahmen von Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben wurden 103 von 1 296 kontrollierten Pflanzenschutzgeräten ohne gültige Prüfplakette oder mit schweren Mängeln vorgefunden.
Im Jahr 2024 wurden 2 084 Kontrollen zur Anwendung auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen durchgeführt. Die Beanstandungsquote lag bei 17 %. Teilweise sind auch die Vorgaben der Ausnahmegenehmigung nicht beachtet worden.
Der DRV begrüßt die intensive Kontrolltätigkeit der Länder und des BVL. Der DRV fordert den Handel zu größter Sorgfalt beim Umgang mit und bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln auf. Zur sachgerechten Information der Kunden verweisen wir die Homepage unseres Arbeitskreises Wasser- und Pflanzenschutz.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Logistik Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |