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31.08.2026
Ware: Pflanzenschutz

Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2025

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Jahresbericht 2025 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms herausgegeben. Darin werden u.a. die Ergebnisse der Überprüfung von 2 334 Online-Angeboten, den Kontrollen in 2 221 stationären Handelsbetrieben sowie bei 4 439 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft zusammengefasst, bei 410 weiteren Betrieben oder Unternehmen und bei 203 Privatpersonen, die im Jahr 2025 durchgeführt worden sind. Im Fachhandel wurden überwiegend Bagatellverstöße beanstandet. Der DRV mahnt zu größter Sorgfalt. 

Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Für die Durchführung der Kontrollen und Ahndung von Verstößen sind die Länder zuständig. Diese übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst. 

Bundesweite Kontrollschwerpunkte galten 2025 

  • dem Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an Laien 
    mit Mängeln in 174 von 932 kontrollierten Betrieben, 
  • der Anwendung in Zierpflanzen 
    (442 Betriebe mit einer Beanstandungsquote von 35 %) und 
  • der Einhaltung des Anwendungsverbots von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern. 
    Hier wurden bei 34 % der 230 kontrollierten Betriebe Verstöße festgestellt.
     

Bei den Kontrollen von Handelsbetrieben zeigte sich, dass bei rund einem Fünftel (20 %) der kontrollierten Unternehmen mindestens ein Pflanzenschutzmittel angeboten wurde, das nicht mehr verkauft werden durfte. Mehrheitlich handelte es sich um Mittel, bei denen die Zulassung abgelaufen war. Hinweis: Die Raiffeisen-NetWorld GmbH verschickt auf Anfrage als Newsletter regelmäßig Listen mit Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung demnächst abläuft. 

Bei 12 % der kontrollierten Unternehmen lag keine oder nur eine unvollständige Anzeige vor. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals wurden in 12 % aller Kontrollen festgestellt. In 3 % der Kontrollen wurde beobachtet, dass das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend beachtet wurde. 

Im Handel wurde auch kontrolliert, ob die Aufzeichnungen über den geforderten Zeitraum vorliegen. Hierzu wurde beispielsweise in den Warenwirtschaftssystemen kontrolliert, ob die gelagerten Pflanzenschutzmittel mit den vollständigen Zulassungsnummern geführt werden. Bei 694 Kontrollen waren 18 mal die Aufzeichnungen unvollständig. 

In einem bundesweiten Kontrollschwerpunkt wurde die Beratung von Privatpersonen bei der Abgabe von Pflanzenschutzmittel überwacht. In 932 Kontrollen wurde über Testkäufe, die Verfolgung von Verkaufsgesprächen oder die Befragung des Verkaufspersonals überprüft, ob eine fachkundige Beratung der Käuferinnen und Käufer erfolgt war. In 174 Betrieben (19 %) wurden Mängel festgestellt, die Beratungsqualität war sehr unterschiedlich und reichte von Betrieben, deren Verkaufspersonal keinen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis besaß, bis zu Betrieben mit sehr guter Beratung. Die häufigsten Mängel: 
– 266 mal kein Informationsmaterial zum Umgang mit Pflanzenschutzmittel angeboten, 
– 206 mal keine ausreichende Sachkunde beim Verkaufspersonal
– 163 mal wurden nicht (mehr) zugelassene Pflanzenschutzmittel angeboten 
– 154 mal wurde nicht auf (nichtchemische) Alternativen hingewiesen 
– 137 mal wurden keine Hinweise zur Verwendung gegeben. 

Im Handel, bei Einfuhrkontrollen oder bei Kontrollen zur Herstellung wurden insgesamt 204 Pflanzenschutzmittelgebinde entnommen, an das BVL gesandt und dort auf ihre Zusammensetzung sowie physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften untersucht. Davon waren 170 Gebinde sogenannte Planproben. Diese planmäßig ausgewählten Pflanzenschutzmittel enthielten den Wirkstoff Phenmedipham und wurden auf ihren Wirkstoffgehalt und ihre Zusammensetzung analysiert. Von den untersuchten Gebinden wurden 4 % bemängelt. Bei 34 Proben, die aufgrund eines Verdachts untersucht wurden, z. B. aufgrund von Schäden an Pflanzen, Verdacht auf fehlerhafte Zusammensetzung oder illegale Importe (Meldung vom 12. November 2018), lag die Beanstandungsquote bei 65 %.

Wegen des Verdachts auf illegalen Parallelhandel wurden 9 Proben parallel gehandelter Pflanzenschutzmittel, u.a. weil das aufgedruckte Herstellungsdatum vor dem 17. Mai 2024 lag und das BVL im Jahr 2024 wegen gravierender stofflicher Abweichungen in der Zusammensetzung ein Ruhen der Zulassung angeordnet hatte. Zu hohe Gehalte einer Beistoffsubstanz führten erwartungsgemäß zur Beanstandung.

Im Jahr 2020 wurde die von den Bundesländern finanzierte gemeinsame „Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf) etabliert. In der zentralen Einrichtung werden Onlinekontrollen durch Spezialisten durchgeführt und die Kontrollergebnisse zur weiteren Bearbeitung an die Behörden der Bundesländer weitergeleitet. 2025 hat die ZOPf 51 von 687 bekannten Onlinehändler überprüft, 23 davon mit Unternehmenssitz außerhalb von Deutschland. Ganz ohne Beanstandung blieb keines der überprüften Unternehmen: Von den 2 334 gesichteten Angeboten wurden 1 211 (52 %) als unzulässig eingestuft. Die beanstandeten Mittel waren in Deutschland nicht (oder nicht mehr) zugelassen, der Zulassungsstatus war anhand der Angaben im Internet nicht eindeutig feststellbar oder die Informationen über das Pflanzenschutzmittel oder dessen Anwendung entsprachen nicht den gesetzlichen Bestimmungen.

Auch in den sozialen Medien wurde recherchiert. In „Ratgebern“ wurden unzulässige Anwendungen mit Hausmitteln beworben. In 193 (!) Fällen wurden chinesische Pflanzenschutzmittel identifiziert, die in Deutschland weder verkauft noch angewendet werden dürfen. 

Sehr intensiv wurden landwirtschaftliche Betriebe überprüft: Sachkunde, Zulassung der jeweiligen Mittel sowie der Indikation, Einhaltung lokaler Anwendungsbeschränkungen, Bienenschutzbestimmungen, Dokumentation und Beseitigungspflicht. Bei 4 439 kontrollierten Landwirten wurden insgesamt 1 105 Verstöße festgestellt. Häufig sind nicht eingehaltene Abstandsauflagen. In 7 % der Fälle fehlten Aufzeichnungen oder sie waren unvollständig. Bei 16 % von 1.417 Kontrollen wurden Pflanzenschutzmittel vorgefunden, die der Beseitigungspflicht unterliegen. 

Auf landwirtschaftlichen Betrieben wurden auch die dort eingesetzten 2 843 Pflanzenschutzgeräte kontrolliert. 96 % davon waren in Ordnung. 

Bei 153 von 442 kontrollierten Erzeugern von Zierpflanzen wurden teilweise mehrere Beanstandungen festgestellt: 
– 52 mal unsachgemäße Lagerung, 
– 38 mal Anwendung Betrieben wurden nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel,
– 26 mal Anwendung außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete, 
– 26 mal Pflanzenschutzgeräte nicht ausreichend geprüft, 
– 22 mal Personal nicht sachkundig.
114 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 
60 Anordnungen, 
21 Belehrungen, 
1 Verwarnung mit Verwarngeld. 

Im Jahr 2025 wurden 2 200 Kontrollen zur Anwendung auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen durchgeführt. Die Beanstandungsquote lag bei 14 %. Teilweise sind auch die Vorgaben der Ausnahmegenehmigung nicht beachtet worden.

Der DRV begrüßt die intensive Kontrolltätigkeit der Länder und des BVL. Der DRV fordert den Handel zu größter Sorgfalt beim Umgang mit und bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln auf. Zur sachgerechten Information der Kunden verweisen wir die Homepage unseres Arbeitskreises Wasser- und Pflanzenschutz



 
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel Pflanzenbau, Logistik
 
Telefon: 030 856214-533
 

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