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01.03.2018
GAP nach 2020

Position zur Mitteilung der EU-Kommission „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“

GAP verantwortungsbewusst weiterentwickeln

Berlin, 1. März 2018

Der DRV begrüßt grundsätzlich die am 29. November 2017 von der EU-Kommission vorgelegte Mitteilung zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als gute Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung dieses Politikbereiches. Eine abschließende Bewertung ist aus Sicht des DRV aber erst möglich, wenn die EU-Kommission – wie angekündigt – im Frühsommer ihre allgemeinen Überlegungen in Form von Legislativvorschlägen konkretisiert.

Die EU-Kommission unterstreicht, dass sie einen klaren Mehrwert in der Fortführung der GAP sieht. Der DRV unterstützt diese Aussage ausdrücklich. Der Erhalt einer starken GAP ist unverzichtbar, um eine wettbewerbsfähige, ökologisch und ökonomisch nachhaltige, flächendeckende Land- und Ernährungswirtschaft in Europa und Deutschland sicherzustellen. Schritte in Richtung einer Renationalisierung wären kontraproduktiv.

Der DRV teilt insbesondere folgende Aussagen der EU-Kommission:

  • Die europäische Land- und Ernährungswirtschaft spielt im Hinblick auf die Ernährungssicherheit und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum, insbesondere in den ländlichen Räumen, eine sehr wichtige Rolle.
  • Der eingeschlagene Weg der Marktorientierung der GAP wird nicht in Frage gestellt und als wichtige Grundlage, u. a. für die erfolgreiche Entwicklung der EU-Exporte im Agrarbereich, anerkannt.
  • Investitionen, Innovationen sowie Beratung und Bildung werden als wichtige Elemente zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft herausgestellt.
  • Die GAP-Förderinstrumente müssen die gesellschaftlichen Erwartungen hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Tierwohl angemessen berücksichtigen.
  • Die Direktzahlungen spielen für eine angemessene Einkommenssicherung und -stabilisierung der Landwirte unverändert eine zentrale Rolle. Zusätzliche Instrumente zur Begrenzung von Einkommensrisiken sollten weiterentwickelt werden, deren Nutzung durch den Landwirt aber auf freiwilliger Basis erfolgen.
  • Eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der GAP-Maßnahmen erscheint unverändert dringend geboten.



Stabiles EU-Agrarbudget

Der Gestaltungsspielraum der GAP, nicht zuletzt auch in Bezug auf die gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an eine nachhaltige Agrarproduktion, hängt entscheidend von einem ausreichenden

EU-Agrarbudget ab. Im Hinblick auf die angelaufenen Beratungen zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Periode nach 2020 fordert der DRV den Erhalt eines stabilen Agrarbudgets. Eine Kofinanzierung der Maßnahmen der 1. Säule der GAP und damit letztlich eine Renationalisierung dieses Politikbereiches lehnt der DRV entschieden ab. Eine insbesondere aufgrund des Brexits drohende Kürzung des Agrarhaushaltes in der kommenden Finanzperiode muss ggf. durch eine angemessene  Erhöhung der Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt vermieden werden.

Das vorgeschlagene neue Umsetzungsmodell für die Direktzahlungen

Die EU-Kommission schlägt ein neues Umsetzungsmodell für den Bereich der Direktzahlungen vor, das im Sinne der Subsidiarität den Mitgliedstaaten deutlich mehr Verantwortung bei der Wahl der Durchführung der GAP-Maßnahmen und deren Kontrolle zuordnet. Ziele in der Umwelt- und Klimapolitik sollen zwar zentral auf Gemeinschaftsebene festgelegt werden, die Auswahl und Kontrolle der zu deren Erreichung erforderlichen GAP-Maßnahmen sollen aber mit dem Ziel einer stärker ergebnisorientierten Politik bei den Mitgliedstaaten bzw. Regionen liegen. Diese müssen vorab entsprechende „Strategische Pläne“ erstellen, die dann von der EU-Kommission genehmigt werden.

Der DRV hält zwar grundsätzlich mehr Flexibilität bei der Durchführung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen für sinnvoll, um so den unterschiedlichen Gegebenheiten in den EU-Ländern Rechnung zu tragen. Gleichzeitig warnt der DRV davor, dass ein solch stärker maßgeschneiderter Ansatz nicht zu Verzerrungen im Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt führen darf. Bereits heute bestehen z. T. deutliche Unterschiede in der Förderpolitik, so z. B. bei der Entkopplung der Direktzahlungen. Während Deutschland diese vollständig von der Produktion entkoppelt hat, wendet ein Teil der Mitgliedstaaten weiterhin gekoppelte Zahlungen an, wodurch sich negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsgleichheit innerhalb der EU ergeben.

Um entsprechende Befürchtungen auszuräumen, muss die EU-Kommission ihre Überlegungen zu der neuen „Grünen Architektur“ weiter konkretisieren. Der Erhalt eines klaren, verpflichtenden gemeinschaftlichen Rahmens erscheint aus Sicht des DRV essentiell, um insbesondere die Gleichwertigkeit der nationalen Strategiepläne zur Erzielung der EU-Umwelt- und Klimaziele sicherzustellen. Dies gilt im Besonderen vor dem Hintergrund des föderalen Modells in Deutschland.

Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Umsetzung des neuen GAP-Modells tatsächlich, wie von der EU-Kommission angestrebt, zu Vereinfachungen der vielfach sehr komplexen GAP-Maßnahmen führt.

Option einer Kappung der Direktzahlungen

Die EU-Kommission bringt erneut die Option einer verpflichtenden Kappung der Direktzahlungen für große Betriebe ins Spiel, um so zu einer „gerechteren“ Verteilung der Zahlungen zu kommen. Die

EU-Kommission merkt gleichzeitig richtigerweise an, dass ein solcher Politikansatz insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Verluste von Arbeitsplätzen gründlich zu prüfen ist.

Der DRV lehnt eine verpflichtende Kappung oder Degression der Direktzahlungen auf EU-Ebene ab. Die vielfach historisch bedingt sehr unterschiedlichen Betriebsstrukturen in den EU-Mitgliedstaaten müssen in diesem Zusammenhang ausreichend berücksichtigt werden können. Gleichzeitig unterstreicht der DRV, dass die als Mehrfamilienbetriebe geführten Agrargenossenschaften in Ostdeutschland ggf. durch einen solchen Politikansatz nicht einseitig benachteiligt werden dürfen. Sowohl deren Mitgliederstruktur als auch deren wichtige wirtschaftliche und soziale Rolle in ländlichen Räumen müssen berücksichtigt werden. Die Agrargenossenschaften stellen wichtige Arbeitsplätze in den vielfach strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands zur Verfügung.

Künftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Marktorganisation

Die Mitteilung der EU-Kommission zur Zukunft der GAP enthält keine Aussagen zur Zukunft der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO). Der DRV geht daher davon aus, dass diese im Wesentlichen unverändert fortgeführt werden soll. Der Erhalt der bestehenden Instrumente des Sicherheitsnetzes (Öffentliche Intervention, Private Lagerhaltung) scheint vor dem Hintergrund der zu beobachtenden verstärkten Marktvolatilitäten, vor allem im Milchsektor, geboten. Sie können dazu beitragen, bei Marktkrisen einen extremen Preisverfall abzufedern.

Desgleichen unterstreicht der DRV die Notwendigkeit, innerhalb der GMO die speziellen Förderinstrumente insbesondere für die anerkannten Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse fortzuführen.



Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.104 DRV-Mitgliedsunternehmen im Handel, in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rd. 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 61,6 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner, Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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