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15.04.2021
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Positionspapier zum Insektenschutzpaket

Ware re Pflanzenschutzmittelzulassung (BCS00024895)

Ein breites Bündnis aus insgesamt 19 agrarnahen Verbänden fordert Vorrang für Kooperationen zum Schutz von Insekten und Biodiversität. Liveübertragung der Beratung im Bundestag heute um 22:10 Uhr.

 

Mit verschiedenen Meldungen, zuletzt vom 10. Februar 2021 haben wir über die Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz (API siehe Meldung vom 9. Januar 2020) berichtet. Damals hatte das Kabinett (Bundesregierung) den beiden Entwürfen (Änderung Bundes-Naturschutzgesetz und Änderung Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) zugestimmt.

Der Bundesrat hat sich am 26. März 2021 ausführlich zum Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geäußert: Die Ursachen des Artensterbens seien vielfältig; daher müsse auch deren Bekämpfung alle relevanten Bereiche umfassen. So bedürfe es bundesgesetzlicher Regelungen nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den besiedelten Raum. Damit die Trendwende gelingt, müssten alle Teile der Gesellschaft Problembewusstsein entwickeln und zur Lösung beitragen. Die Stellungnahme des Bundesrates geht an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung erstellt und dann beide Dokumente zusammen mit ihrem Gesetzentwurf dem Bundestag zur weiteren Befassung vorlegt.

Am heutigen Donnerstag, 15. April 2021 ab 22:10 Uhr soll der Gesetzentwurf in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten werden (Liveübertragung), um anschließend an den federführenden Umweltausschuss überwiesen zu werden. Für Montag, 19. April 2021, 14 Uhr bis 16 Uhr ist auch eine Öffentliche Anhörung vorgesehen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann ein weiteres Mal, dann abschließend, damit.

Voraussichtlich zeitgleich wird sich der Bundesrat mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung befassen. Hier hat der Bundesrat das Recht, nach Belieben Änderungen einzuarbeiten. Das Ministerium kann die so geänderte Verordnung entweder veröffentlichen oder verwerfen.

Ein breites Bündnis aus insgesamt 19 Verbänden der Land- und Forstwirtschaft, der vor- und nachgelagerten Unternehmen und aller Landnutzer hat nun die Abgeordneten im Deutschen Bundestag in einem gemeinsamen Positionspapier aufgefordert, das Insektenschutzpaket eindeutig auf Kooperation zwischen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz auszurichten. Der Schutz von Insekten und die Förderung der Biodiversität ist ein ureigenes Anliegen. In der Praxis werden schon zahlreiche Anstrengungen zur Förderung der Artenvielfalt und von Insekten unternommen.

Die geplanten Maßnahmen im Insektenschutzpaket werden nach Auffassung der Verbände dazu führen, dass Landwirte in Schutzgebieten ihre Ackerkulturen nicht mehr ausreichend vor Schädlingen und vor der Konkurrenz durch Unkräuter schützen können. Zudem werden die landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Wirtschaftlichkeit weiter massiv geschwächt.

Die Verbände erwarten unter anderem Vertrauensschutz und Rechtssicherheit. Der Zielkonflikt zwischen dem Schutz von Insekten, Nützlingen und Bestäubern einerseits und der notwendigen Bekämpfung von Schädlingen zum Schutz der Kulturpflanzen und Wälder andererseits bedarf der Abwägung im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (geeignet, erforderlich, angemessen) und keiner pauschalen Verbote. Außerdem sollten Kooperationen zwischen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz sowie freiwillige Maßnahmen Vorrang vor Verboten und Auflagen im Natur- und Biodiversitätsschutz haben, was auch gesetzlich verankert werden sollte.

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logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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