Positionspapier zur Mittelverwendung Düngerhilfe
Deutschland erhält gut 60 Mio. € zur Unterstützung von Landwirten. DRV-Positionspapier mit konkretem Vorschlag zur Verwendung dieser Mittel im Sinne der Versorgungssicherung für 2027.
Mit Meldung vom 21. Juli 2026 haben wir Denkmodelle zur sinnvollen Verwendung der EU-Hilfsmittel zur Sicherung der europäischen Düngemittelversorgung und Ernährungssicherheit in Form von Kaufanreizen für die Landwirtschaft vorgestellt. Der DRV hatte frühzeitig weitergehende Kaufanreize zur Sicherstellung einer ausreichenden Einlagerung für die Düngung im Frühjahr 2027 gefordert (siehe auch Meldung vom 13. Mai 2026 sowie unsere Pressemeldung vom 22. Juli 2026).
Im Amtsblatt vom 29. Juli 2026 ist nun die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1894 der Kommission vom 27. Juli 2026 über finanzielle Soforthilfe für Landwirte, die von spezifischen durch die Krise im Nahen Osten bedingten Problemen betroffen sind, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit ihrer Betriebe beeinträchtigen veröffentlicht worden, mit der den Mitgliedstaaten eine Unionsbeihilfe in Höhe von insgesamt 540 Mio. EUR zur Verfügung gestellt wird, um Landwirten finanzielle Soforthilfe zu gewähren. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, die ihnen zur Verfügung stehenden Beträge für Maßnahmen zu verwenden, die darauf abzielen, die wirtschaftlichen Einbußen der Landwirte, die am stärksten von den Auswirkungen der Krise im Nahen Osten auf die Kosten in ihren Betrieben im Zusammenhang mit Düngemittelpreisen, Energiepreisen oder beidem betroffen sind, in den am stärksten betroffenen Sektoren oder bei den am stärksten betroffenen Erzeugnissen auszugleichen. Deutschland stehen hierzu 60,262 900 Mio. Euro zur Verfügung, die aus nationalen Mitteln um maximal 200 % aufgestockt werden dürfen.
In einem Positionspapier (vom 28. Juli 2026) hat sich der DRV gegenüber dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und der Bundespolitik für eine zielgerichtete Beihilfe ausgesprochen, die für Düngemittelkäufe zwischen Juli und November 2026 jeweils 150 Euro je Tonne mineralischen Stickstoff betragen sollte.
Durch entsprechende Kaufanreize muss verhindert werden, dass im kommenden Frühjahr nicht genügend Mineraldünger eingelagert ist, um den Stickstoffbedarf der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen zu decken.
Frankreich hat bereits eine vergleichbare – wenn auch deutlich kompliziertere – Regelung erlassen (unverbindliche maschinelle Übersetzung). Dort wird der Kauf von bis zu 50 % des letztjährigen Bedarfs an Einfach-Stickstoffdünger mit 50 Euro je Tonne bezuschusst.
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