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31.10.2025
Pflanzenschutz: BVL-Jahresbericht 2024

PSM-Absatz über Vorjahr, Trend rückläufig

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DRV / Dr. Michael Reininger

Gemäß Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden im Jahr 2024 87.022 t an Pflanzenschutzmitteln (ohne inerte Gase) erstmals in den Verkehr gebracht, das sind etwa 15 % mehr als im Vorjahr. Die Schwankungen ergeben sich zum Teil aus Veränderungen in den Lagerbeständen. Wegen der extrem nassen Witterung im Frühjahr hat sich der Verbrauch an Schneckenkorn mehr als verdoppelt. Fast 12 % der Pflanzenschutzmittel sind auch im Ökolandbau zugelassen. 
 

Am 30. Oktober 2025 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seinen detaillierten Jahresbericht 2024 zum Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt. In zahlreichen Tabellen und Abbildungen werden Daten über die Anzahl zugelassener Mittel, Wirkstoffe und Anwendungen, die Inlandsabgabe an Pflanzenschutzmitteln bzw. Wirkstoffen und über den Parallelhandel aufgezeigt. 

Anfang Dezember 2023 waren in Deutschland 1.112 (Vorjahr: 1.047) Pflanzenschutzmittel mit 278 (278) verschiedenen Wirkstoffen unter insgesamt 2.067 (1.947) Handelsnamen und für 8.320 (7.557) unterschiedliche Indikationen zugelassen. Zusätzlich gab es 2.733 (2.562) Anwendungsgenehmigungen gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Im langfristigen Vergleich wurde die Anzahl an zugelassenen Mitteln nach einem deutlichen Rückgang ab 2009 wieder spürbar aufgestockt. Die Anzahl an eingesetzten Wirkstoffen ist in diesem Zeitraum geringfügig angestiegen. 

Dies klingt positiv, bildet jedoch die Realität in keinster Weise ab: Bei den Wirkstoffen hat sich das Portfolio deutlich verändert: Die Zahl der chemisch-synthetischen Wirkstoffe nimmt seit Jahren ab. Hinzugekommen sind biologische Wirkstoffe mit eingeschränktem Anwendungsgebiet, teilweise ohne praktische Marktrelevanz. So zählt das BVL für 2024 75 Wirkstoffe mit einer Absatzmenge von weniger als 1.000 kg. Die zugelassenen Indikationen werden zunehmend eingeschränkt und Anwendungen mit zusätzlichen Auflagen versehen, so dass für immer mehr Indikationen immer weniger Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Konkrete Beispiele hierfür liefert die Engpassanalyse auf der Plattform PS Info des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Neustadt an der Weinstraße. 

Insgesamt wurden 2024 – so das BVL – in Deutschland 87.022 t (+ 15 %) an Pflanzenschutzmitteln (ohne inerte Gase) erstmalig in den Verkehr gebracht. Hinzu kommen 16.678 t (+ 9 %) an inerten Gasen für den Vorratsschutz (siehe DRV-Grafik zum PSM-Absatz). Ein zunehmender Teil dieser Mittel 10.250 t (12 %) ist für den Ökolandbau zugelassen. Die Menge an parallelgehandelten Pflanzenschutzmitteln nahm gegenüber dem Vorjahr um 9 % ab und liegt nun bei 3.459 t. Das entspricht einem Marktanteil von 4 %. 

Im langfristigen Vergleich schwankt die Menge der im Inland abgesetzten Wirkstoffe (ohne Inertgase) in einer 15 %-Bandbreite zwischen 30.000 und 35.000 t. Ab 2018 ging die Menge deutlich zurück. Im Jahr 2023 lag sie mit 25.295 t auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1977. 2024 wurden mit 28.639 t zwar 13,2 % mehr abgesetzt, dennoch liegt diese Menge an abgesetzten Wirkstoffen unter dem mehrjährigen Durchschnitt, ein Beleg für den langfristigen Verbrauchsrückgang (siehe DRV-Grafik zum Wirkstoff-Absatz). 

Der Absatz an herbiziden Wirkstoffen ist – innerhalb einer gewissen Bandbreite – relativ konstant. Der vom BVL ermittelte Absatz von Glyphosat war aufgrund der unklaren Rechtslage zum Jahreswechsel 2023/24 (Meldung vom 15. Dezember 2023) deutlich eingebrochen. Im Jahr 2024 sind entsprechende Lagerbestände im Handel wieder aufgefüllt worden. Dies erklärt den 75-prozentigen Mehrabsatz an Glyphosat auf 4.101 t im Jahr 2024. Tatsächlich deutlich angestiegen ist der Verbrauch von Molluskiziden und Fungiziden als Folge der extrem nassen Witterung im Frühjahr. Der Absatz an inerten Gasen zum chemiefreien Vorratsschutz hat sich in den letzten 30 Jahren verfünffacht. Die in 2024 mengenmäßig am meisten abgesetzten Wirkstoffe waren nach Kohlendioxid (in chronologischer Reihenfolge): Glyphosat, Schwefel, Prosulfocarb, Chlormequat, Folpet, Prothioconazol, Chlortoluron, Metamitron, Pendimethalin sowie Flufenacet.

Der Anteil an Pflanzenschutzmitteln mit Zulassung für die nichtberufliche Anwendung liegt (ohne inerte Gase) bei 7,3 %. Allerdings ist hier die Wirkstoffkonzentration geringer. Die Wirkstoffmenge, die an nicht-berufliche Verwender abgegeben wird, liegt insgesamt bei etwa 1,7 %. Bei Molluskiziden ist der Anteil deutlich höher. Glyphosathaltige Mittel werden in Haus- und Kleingärten zunehmend durch alternative Herbizide (insbes. Pelargonsäure) ersetzt. Damit einher geht allerdings eine Erhöhung der Aufwandmenge. Bei nicht-beruflichen Verwendern steht Pelargonsäure schon ganz oben auf der Beliebtheitsskala, noch vor Rapsöl und Eisen-II-sulfat. Für Mittel, die als Biozid-Produkte eingestuft sind (z. B. Grünbelag-Entferner), liegen weiterhin keinerlei aussagefähige Zahlen vor. Einige davon unterliegen seit Anfang 2025 im Einzelhandel einem Selbstbedienungsverbot (siehe Meldung vom 30. August 2021). 

Im Rahmen seiner Frühjahrs-Pressekonferenz hatte der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) berichtet, dass die im IVA organisierten deutschen Pflanzenschutzmittel-Hersteller für das Jahr 2024 leichte Umsatz-Rückgänge verzeichnet haben. Das Umsatzvolumen mit dem Großhandel war gegenüber dem Vorjahr um 9,1 % auf 1,22 Mrd. € geschrumpft. Erklären lasst sich die Spanne zwischen Mengen- und Umsatzentwicklung insbesondere durch die erheblichen Zuwächse bei vergleichsweise niedrigpreisigen Mitteln wie Schneckenkorn, Schwefel und Glyphosat. 

Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln sind gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, dem BVL die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Bezüglich der Inlandsabgabe ist derjenige meldepflichtig, der das Mittel erstmals in den Verkehr gebracht hat; das ist in den meisten Fällen der Zulassungsinhaber. Bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln in die Bundesrepublik Deutschland – dies gilt insbesondere auch für parallel gehandelte Mittel – ist derjenige meldepflichtig, der die Ware in den freien Verkehr überführen lässt. 

Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten. Auch solche aus früheren Jahren können von der Internet-Seite des BVL heruntergeladen werden.

Auch Pflanzenschutzmittel aus dem Parallelhandel sind meldepflichtig. Ebenso die Ausfuhr fertig formulierter Pflanzenschutzmittel (auch wenn sie in Deutschland nicht zugelassen sind), nicht dagegen der Export in Form des Wirkstoffs. Seit Februar 2012 müssen auch die Mengen der im Rahmen einer Zulassung für Notfallsituationen (nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 i. V. m. § 29 PflSchG) in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel gemeldet werden. Bis dahin gingen diese Mittel mit der genehmigten Menge in die Statistik ein, sofern keine anderen Informationen vorlagen. Verfügt ein Pflanzenschutzmittel im Kalenderjahr auch über eine reguläre Zulassung, so reicht die Meldung der gesamten in Verkehr gebrachten Menge; der Anteil, der im Rahmen der Notfallzulassung in Verkehr gebracht wurde, braucht nicht gesondert ausgewiesen zu werden.

Die Zuordnung der Wirkstoffe zu Gruppen folgt seit 2009 der harmonisierten Klassifikation in der jeweils aktuellen Fassung von Anhang III der Verordnung (EG) 1185/2009 über Statistiken zu Pestiziden. Deshalb sind die Angaben nicht für alle Wirkstoffgruppen mit den Vorjahren vergleichbar. Inerte Gase im Vorratsschutz zählen seit 2011 nicht mehr zu den Insektiziden, sondern zu den sonstigen Pflanzenschutzmitteln.

Meldepflichten bestehen gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) 689/2008 darüber hinaus zur Ein- und Ausfuhr bestimmter Chemikalien, darunter auch Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe. Die betreffenden Chemikalien sind in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt. Zuständig für Meldungen solcher Chemikalien ist nicht das BVL, sondern die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Keine Meldepflicht besteht dagegen für den Inlandsabsatz an Biozid-Produkten (siehe oben), und dass, obwohl diese mitunter dieselben Wirkstoffe einhalten wie Pflanzenschutzmittel. Dies betrifft beispielsweise fungizide Wirkstoffe, die in vielen Fassadenfarben enthalten sind, aber auch Aluminiumphosphid: Als Pflanzenschutzmittel nur in Profi-Mitteln erlaubt, als Chemikalie im Internet frei erhältlich. 



 
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel Pflanzenbau, Logistik
 
Telefon: 030 856214-533
 

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