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17.03.2025
Warenwirtschaft: Biozide

Schadnagerbekämpfung – Appell der Wirtschaft

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Adobe Stock / Olexandr

Die Agrar, Lebens- und Futtermittelwirtschaft wehrt sich gegen ein angekündigtes Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung: 20 Verbände appellieren an die Behörden, sich aktiv in die Diskussionen einzubringen.

Mit Meldung vom 12. Dezember 2024 hatten wir auf eine bundesweite Befragung zur Schadnagerbekämpfung hingewiesen, mit der ermittelt wurde, welche Maßnahmen gegen Schadnager in Betriebsstätten von Unternehmen der deutschen Lebensmittelwirtschaft, Landwirtschaft, Agrarwirtschaft und Futtermittelwirtschaft derzeit genutzt werden und wie mögliche Alternativen zu Giftködern (hier insbesondere die Schlagfalle) bewertet werden. Mit Meldung vom 13. Februar 2025 haben wir einen hierauf basierenden Bericht der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft zu Maßnahmen gegen Schadnager vorgelegt. 
 

Zwischenzeitlich haben insgesamt 20 Verbände aus der Agrar-, Ernährungs- und Futterwirtschaft sowie der Schädlingsbekämpfer nun ein gemeinsames Positionspapier zum Fortbestehen der Möglichkeit zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) herausgegeben. Dieses richtet sich an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA, die im März 2024 angekündigt hatte, BUD solle ab 2026 generell nicht mehr zulässig sein: „Vor der Anwendung von antikoagulanten Rodentiziden wird es zukünftig immer erforderlich sein, eine Befallsermittlung durchzuführen. Die Anwendung von antikoagulanten Rodentiziden erfolgt dann nur noch bei einem zuvor festgestellten Befall mit der als Zielorganismus auf dem Produkt ausgewiesenen Nagetierart. Entsprechend werden antikoagulante Rodentizide nicht für die Verwendung zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung (Permanentbeköderung), zur Vorbeugung eines Nagetierbefalls, zur Befallsermittlung oder zur Überwachung von Nagetieraktivität zugelassen. Zur Überwachung der Nagetieraktivität und zur Befallsermittlung werden regelmäßige visuelle Kontrollen durch entsprechend geschultes Personal, der Einsatz von giftfreien Ködern (Non-Tox Köder) und die Verwendung von fernüberwachten Monitoringsystemen wie z.B. mit Sensoren und Funktechnik ausgestattete Fallen oder Geräte empfohlen. Die derzeit noch geltenden Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbeköderung (befallsunabhängige Dauerbeköderung) sind damit nicht länger vorgesehen.“
 

Aus Sicht der betroffenen Wirtschaft ist die BUD ist ein wesentliches Instrument des betrieblichen Schadnagermanagements. Die Verbände zeigen deshalb auf, wie gravierend die Auswirkungen eines pauschalen Verbots der befallsunabhängigen Dauerbeköderung auf die Hygiene und die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln im Bereich der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft wären. Ein pauschales Verbot würde die Hygiene und die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln in Deutschland gravierend gefährden! 

Gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) gilt schon die „Beeinträchtigung durch tierische Schädlinge und tierische Ausscheidungen“ sowie eine „Ekelerregung“ als verbotene „nachteilige Beeinflussung“. Bereits das bloße Vorhandensein von Mäusekot in einem Lebensmittelbetrieb kann ein Bußgeldverfahren und eine Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 Lebensmittel- und Futter-mittelgesetzbuch (LFGB) nach sich ziehen. Stellt eine Behörde einen Schädlingsbefall in einem Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmen fest, ist sie gemäß Art. 138 Verordnung (EU) 2017/6258 zum Ergreifen erforderlicher Maßnahmen verpflichtet. Erforderliche Maßnahmen in diesem Sinne sind beispielsweise ein Verkehrsverbot, die Anordnung einer Rücknahme, eines Rückrufs oder der Vernichtung von Lebensmitteln bzw. Futtermitteln sowie die Anordnung der Betriebsschließung. Damit ist letztlich auch die Existenz von Betrieben bedroht, wenn diese nur im Rahmen eines akuten Befalls, nicht aber bereits bei einer erkannten Befallsgefahr angemessene Maßnahmen ergreifen können.

Die Verbände appellieren an die für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden in Bund und Ländern, sich zur Vermeidung der negativen Auswirkungen aktiv in die anstehenden Diskussionen mit der BAuA um ein pauschales Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung einzubringen.

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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-533
 

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