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19.02.2019
DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp

Schärfere Düngeverordnung bringt erhebliche Einschnitte

Berlin, 19. Februar 2019. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) bedauert die geplanten Änderungen der Düngeverordnung. „Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner angekündigte erneute Verschärfung der Düngeverordnung bedeutet erhebliche Einschnitte in die landwirtschaftliche Praxis und damit auch für unsere Mitgliedsunternehmen“, sagte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp während der Bilanz-Pressekonferenz des Raiffeisenverbandes. 

Die EU-Kommission hält die erst Mitte 2017 veröffentlichte Düngeverordnung nicht für ausreichend zur Umsetzung der Europäischen Nitratrichtlinie. Sie droht mit der Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens.  

Eine verschärfte Verordnung würde besonders Veredelungsbetriebe in viehstarken Regionen, aber auch Gemüsebauern in Gegenden mit geringen Niederschlagsmengen oder sehr durchlässigen Böden treffen. „Die genossenschaftlichen Bezugs-, Absatz- und Vermarktungsunternehmen sind zwar nur mittelbar, dennoch nicht weniger stark betroffen. Sie rechnen mit Umsatzverlusten und Minderauslastung ihrer Anlagen“, führte Holzenkamp aus. 

Der DRV hält die Forderungen der Kommission für verfrüht. Holzenkamp: „Mit dem Inkrafttreten der aktuell geltenden Düngeverordnung haben die Landwirte begonnen, ihr betriebliches Nährstoffmanagement und die Ausbringtechnik konsequent auf den Schutz des Grundwassers auszurichten. Bis die ergriffenen Maßnahmen allerdings Wirkung zeigen, können einige Jahre vergehen. Eine kritische Evaluation nach fünf bis sieben Jahren wäre sicherlich hilfreicher gewesen als diese theoretische Entscheidung am grünen Tisch.“ 

Von der Politik fordert der DRV Hilfen bei der Selbsthilfe. So muss beispielsweise das Baurecht geändert werden, damit auch in Ackerbauregionen Wirtschaftsdünger zwischengelagert werden kann. Hierdurch kann der Transport ganzjährig erfolgen. Nicht zielführend sind dagegen länderspezifische Detailanforderungen zum Beispiel bei der Dokumentation. Der DRV warnt ausdrücklich vor Kleinstaaterei. Holzenkamp: „Es gibt genügend Unternehmen, die die Landwirte bei der Einhaltung der extrem komplizierten Regelungen unterstützen. Denen sollte man nicht ohne Not die Geschäftsgrundlage entziehen.“ 

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als

wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.024 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und

in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 62,1 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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