„Staatliche Eingriffe in den funktionierenden Markt schwächen Position der Milcherzeuger“
Berlin, 29.09.2026. Die Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM) bezieht zur nationalen Ausgestaltung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) eindeutig Stellung: „Die von der EU eröffneten Ausnahmemöglichkeiten müssen vollständig genutzt werden“, sagte IGM-Vorsitzender Peter Manderfeld, selbst Milchbauer und Vorstand einer Molkereigenossenschaft. Aus Sicht der Praxis warnt er vor staatlichen Eingriffen in funktionierende Strukturen des deutschen Milchmarkts. Anlässlich der heutigen Konsultation im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) macht Manderfeld deutlich. „Die im Raum stehenden Eingriffe würden die Position von uns Milcherzeugern nicht stärken, sondern sie im Gegenteil schwächen. Sie drohen, einen funktionierenden Milchmarkt zu beschädigen und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten deutschen Milchwirtschaft zu beeinträchtigen. Wir brauchen keine neuen staatlichen Vorgaben und noch mehr Bürokratie, sondern Rahmenbedingungen, die den Betrieben mehr wirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten geben.“
Der IGM-Vorsitzende begrüßt ausdrücklich, dass bei der Konsultation die IGM als Stimme der Milcherzeuger eingebunden ist und somit die praktischen Erfahrungen und Anliegen der landwirtschaftlichen Betriebe unmittelbar in den politischen Entscheidungsprozess einbringen kann. Manderfeld: „Es ist wichtig, dass nicht nur über die Milcherzeuger gesprochen wird, sondern dass ihre Perspektive bei der Ausgestaltung der nationalen Regelungen tatsächlich berücksichtigt wird. Wir erwarten, dass die Entscheidung des Ministeriums den Interessen der Milcherzeuger und den bewährten Strukturen des deutschen Milchmarktes Rechnung trägt.“
Bei der Konsultation im BMLEH stellt Manderfeld heraus: „Die bestehenden Strukturen gewährleisten bereits heute Transparenz, Vorhersehbarkeit und eine angemessene Weitergabe der am Markt erzielten Erlöse.“ Marktinformationen wie Milchpreisveröffentlichungen, Terminmarktnotierungen, Rohstoffwerte und Produktnotierungen würden es den Milcherzeugern schon heute ermöglichen, die aktuelle Marktlage und die voraussichtliche Preisentwicklung einzuschätzen. „Vorhersehbarkeit entsteht durch gute Marktinformationen, nicht durch staatlich festgelegte Vertragsmodelle.“
Auch die notwendige Transparenz sei vorhanden. Im Bereich der Milchwirtschaft werden auf dem deutschen Markt Verträge geschlossen, die klare Rahmenbedingungen enthalten. In Molkereigenossenschaften verfügten die Mitglieder über umfassende Mitwirkungs-, Auskunfts- und Kontrollrechte. Über Satzungen und Milchlieferordnungen bestimmen sie demokratisch über ihre Rechte und Pflichten sowie über grundlegende Regeln der Milchpreisbildung. Manderfeld mahnt daher: „Das Genossenschaftsprivileg muss in der Praxis funktionieren und auch für Tochterunternehmen von Molkereigenossenschaften sowie für grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb von Genossenschaften gelten. Demokratisch beschlossene Satzungen und Milchlieferordnungen, beispielsweise in Anlehnung an die DRV-Musterdokumente, müssen als gleichwertige Regelungen anerkannt werden.“ In einer Genossenschaft sind die Milcherzeuger nicht bloß Lieferanten. Sie sind Eigentümer und bestimmen die Regeln ihres Unternehmens demokratisch mit. Manderfeld: „Wer diese Strukturen stärken will, muss ihnen Gestaltungsspielraum lassen, statt sie mit regulatorischen Vorgaben einzuschränken.“
Die Weitergabe der am Markt erzielten Erlöse ist aus Sicht der IGM ebenfalls gewährleistet. Der Wettbewerb zwischen den Molkereien sowie auch gegenüber privaten Molkereien funktioniere gut. Manderfeld: „Wer dauerhaft deutlich weniger als andere Molkereien in der Region bezahlt, verliert Milchlieferanten und Milchmengen. Auch die von privaten Molkereien genutzten Preisindizes beruhen auf den Auszahlungspreisen aller Molkereien.“
Eine klare Absage erteilt die IGM verpflichtenden Preisformeln oder vorab festgelegten Preisen. Sie passen nach Auffassung der Interessengemeinschaft nicht zur Praxis der Milchvermarktung. Zum Zeitpunkt der Milchanlieferung stehe vielfach noch nicht fest, zu welchen Konditionen die daraus hergestellten Produkte später vermarktet werden können. „Wer Preise bereits vor der Lieferung festschreiben will, muss die damit verbundenen Risiken absichern. Diese Absicherung gibt es nicht zum Nulltarif“, erklärt Manderfeld. „Am Ende drohen Risikoabschläge und zusätzliche Kosten, die den Milchauszahlungspreis belasten. Damit wäre den Milcherzeugern nicht geholfen – im Gegenteil.“
Den Milcherzeugern stünden bereits heute Möglichkeiten offen, sich gegen Schwankungen bei Preisen und Produktionskosten weitergehend abzusichern. Statt verpflichtender Vorgaben müsse es darum gehen, die Möglichkeiten zu eigenverantwortlichem Risikomanagement auszuweiten. Dazu gehört nach Ansicht der IGM eine Risikoausgleichsrücklage, ein besserer Zugang zur Warenterminbörse, steuerliche Entlastungen sowie die Aufhebung der Gewinngrenze bei Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen.
Kritisch sieht die IGM auch verpflichtende Revisionsklauseln. Diese könnten die Verlässlichkeit vereinbarter Liefermengen beeinträchtigen und insbesondere bei Genossenschaften deren Vollabnahmepflicht gefährden. Gerade diese sichere Abnahme der erzeugten Milch sei für die Milcherzeuger eine wichtige Absicherung und wesentlicher Bestandteil verlässlicher Lieferbeziehungen.
„Wir vertrauen darauf, dass das Ministerium im Sinne der Milcherzeuger entscheidet und möglichst umfassende Ausnahmen ermöglicht“, so Manderfeld. „Wer die Einkommen und die Planungssicherheit der Betriebe stärken will, muss funktionierende Strukturen schützen, statt zusätzliche regulatorische Vorgaben und neue wirtschaftliche Risiken zu schaffen.“
Über die IGM
In der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM) haben sich ehrenamtliche Vertreter genossenschaftlicher Unternehmen zusammengeschlossen, um gemeinsame Positionen zu politischen Themen, die die Belange der Milcherzeuger und ihrer Genossenschaften tangieren, zu vertreten und sich über genossenschaftsspezifische und erzeugerbezogene Themen auszutauschen. Dieser Plattform gehören die genossenschaftlichen Molkereiunternehme ARLA amba, Bayerische Milchindustrie eG, Deutsches Milchkontor eG, Goldsteig GmbH, Hochwald Milch eG, Hohenloher Molkerei eG, Meierei Barmstedt eG, Milchwerke Oberfranken West eG, Molkerei Ammerland eG, Royal FrieslandCampina UA, Schwarzwaldmilch GmbH und Uelzena eG an.
Über den DRV
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.635 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 110.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Umsatz von 77,8 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. Im Auftrag Marcus Gernsbeck Pressesprecher Mobil: +49 172 7196856 E-Mail: presse@drv.raiffeisen.de |