Zurück
04.05.2026
Vieh und Fleisch: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Stellungnahme der Verbändeallianz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

RS_AD_22076_Recht_Paragraph, Gesetz
Foto
Adobe Stock / Robert Kneschke

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat Ende April den Referentenentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes veröffentlicht. Wir haben im Rahmen der Verbändeallianz, die im vergangenen Jahr bereits das Konzeptpapier eingereicht hat, eine verbändeübergreifende, gemeinsame Stellungnahme verfasst, um mit dem geschlossenen Auftreten entlang der gesamten Wertschöpfungskette entsprechende politische Wirkung zu erzeugen. An der gemeinsamen Stellungnahme haben der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V., der Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten e.V., der Bundesverband Rind und Schwein e.V., der Deutsche Bauernverband e.V., der Deutsche Raiffeisenverband e.V., die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. und der Verband der Fleischwirtschaft e.V. mitgewirkt.

Positiv hervorzuheben ist, dass im aktuellen Referentenentwurf u. a. folgende Forderungen aus unserem Konzeptpapier aufgegriffen wurden:

  • vollumfängliche Möglichkeit des Downgradings
  • verpflichtende Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel im Sinne der Wettbewerbsgleichheit
  • Anpassung der Haltungsformkriterien
  • Erweiterung auf die Außer-Haus-Verpflegung
  • Erleichterungen im Mitteilungs- und Meldungswesen.

Trotz der oben aufgeführten Punkte gibt es aus unserer Sicht einige Themen, die im weiteren parlamentarischen Verfahren einige Anpassungen bedürfen und sich in folgenden Forderungen niederschlagen:

  • Statt eines verpflichtenden staatlichen Logos sollen feste Begrifflichkeiten zur Auslobung definiert werden, da aus unserer Sicht die privatwirtschaftlichen und etablierten Systeme ausreichend über die Haltungsform informieren
  • Entfall der Registrierungspflicht der Betriebe
  • Überwachung der korrekten Auslobung ist über privatwirtschaftliche Systeme und durch den Inverkehrbringer gewährleistet. Die Kontrolle der Kontrolle durch staatliche Stellen ist aus unserer Sicht ausreichend.
  • Ausreichende Übergangsfristen für vorproduzierte Ware und Aufbrauchfristen bereits produzierter Verpackungsmaterialien.
  • Klarstellung hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Produkten
  • Kriterienkatalog für die Anforderungen an die Haltungsstufen (siehe Anhang der Stellungnahme).

 

Wir werden Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden halten und stehen für eventuelle Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.



 
logo-signatur.png        

Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
Dipl.-Ing. agr. Peter Jung
Leiter Lebensmittelwirtschaft
 
Telefon: 030 856214-402
 


 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Jan Wöhlbier
Vieh- und Fleischwirtschaft
 
Telefon: +49 30 856214-481
Mobil: +49 173 7493079

Meist   gelesen