Stellungnahme von DAH, Grofor und DRV zur EUDR

Die Verbände DER AGRARHANDEL e.V., Grofor e.V. und DRV e.V. unterstreichen nach dem dem Agri-Fish Council vom 27. Mai 2025 die Dringlichkeit und den Umfang der geforderten Vereinfachungen.
Im Rahmen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei haben Luxemburg und Österreich – unterstützt von Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Italien, Finnland, Lettland, Portugal, Rumänien und Slowenien – die Europäische Kommission aufgefordert, die Entwaldungsverordnung (EUDR) in ihre Vereinfachungspläne aufzunehmen und die Anwendung der Verordnung weiter zu verschieben. Diese breite Allianz schlägt unter anderem folgende konkrete Vereinfachungspunkte vor:
- Einführung von Ländern oder Regionen mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko, für die keine Geolokalisierungspflichten und keine Kontrollen durch die Behörden bestehen, sofern nationale Gesetze und Praktiken das Risiko wirksam begrenzen.
- Ermöglichung eines regulierten Kompensationsmechanismus (Aufforstung) außerhalb von Primär- und Schutzwäldern mit hoher Biodiversität, um die Gesamtwaldfläche zu erhalten oder zu erhöhen.
- Einführung risikobasierter Kontrollen ohne Mindestquote.
- Reduktion der Melde- und Dokumentationspflichten auf ein Minimum, z. B. eine einfache Flächenerklärung im Rahmen der GAP als Nachweis.
- Verstärkte Kontrollen bei Importen zur Minimierung von Betrugsrisiken.
Auch Belgien, Estland, Deutschland, Irland, Litauen, Ungarn und Schweden haben sich für eine Vereinfachung der EUDR ausgesprochen, um die Bürokratie zu reduzieren. Die Kommissarin Roswall betonte zwar die bisherigen Vereinfachungsmaßnahmen und die Bedeutung der Rechtssicherheit, zeigte sich aber offen für einen konstruktiven Dialog und verwies auf die bereits erfolgte Verschiebung um ein Jahr, die Veröffentlichung des Benchmarking-Regelwerks sowie das Vereinfachungspaket vom 15. April 2025.
Die Verbände DER AGRARHANDEL, Grofor e.V. und DRV e.V. begrüßen ausdrücklich die breite Unterstützung vieler Mitgliedstaaten für substanzielle Vereinfachungen und eine weitere Verschiebung der EUDR-Anwendung, um den Unternehmen und Behörden ausreichend Zeit für die Implementierung zu geben und die notwendigen technischen und organisatorischen Anpassungen vorzunehmen. Die von den genannten Staaten vorgeschlagenen Maßnahmen decken sich in weiten Teilen mit den bereits in unserer Stellungnahme hervorgehobenen Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen.
DER AGRARHANDEL, Grofor e.V. und DRV e.V. fordern das BMEL daher nachdrücklich auf, sich weiterhin auf europäischer Ebene für eine zeitnahe und substanzielle Anpassung der EUDR einzusetzen, wie sie von zahlreichen Mitgliedstaaten gefordert wird. Nur so kann ein praktikabler, rechtssicherer und wettbewerbsfähiger Agrarhandel in der EU gewährleistet werden.
Die Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir berichten.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
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