Stellungnahme zum Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Die vorgesehene Änderung zum Import und Export von autogenen Impfstoffen hätte weitreichende Folgen für die Tierhaltung in Deutschland.
Bereits im Jahr 2016 ist der neue Tiergesundheitsrechtsakt der EU in Kraft getreten. Ziel der Verordnung EU 2016/429 Animal Health Law (AHL) war die EU-weite Harmonisierung und Vereinheitlichung vom Tiergesundheitsrecht. Infolgedessen prüft das BMEL nun nationale Vorschriften hinsichtlich der Konsistenz mit dem EU-Recht. Ein Teil dieser Überarbeitung ist der nun vorliegende Referentenentwurf zur Anpassung des Tiergesundheitsgesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes.
Aus Sicht des Deutschen Raiffeisenverbands und seiner Mitgliedsunternehmen ist vor allem die Anpassung hinsichtlich des Imports und Exports von autogenen Impfstoffen, welche einem Verbot gleichkommt, von Bedeutung für die Tierhaltung in Deutschland. Autogene Impfstoffe schließen wesentliche Lücken in der Impfstoffversorgung und tragen so zur Erhaltung der Tiergesundheit und zur Umsetzung von Antibiotikaminimierungskonzepten bei.
Die vorgesehene nationale Vorschrift hätte aus Verbandssicht massive Einschränkungen für die Tierhaltung und letztlich auch für den Verbraucherschutz in Deutschland zur Folge. Aus diesem Grund lehnen wir diese Anpassungen hinsichtlich des Imports und Exports von autogenen Impfstoffen entschieden ab und sprechen uns für eine Aufrechterhaltung der bisherigen geübten Praxis aus.
Einzelheiten können Sie der DRV-Stellungnahme im Anhang entnehmen.
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Jan Wöhlbier
Vieh- und Fleischwirtschaft
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Mobil: +49 173 7493079
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