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05.08.2025
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz-Aufzeichnungen

Stellungnahme zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

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Für die Einführung der EU-weit vorgegebenen Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung muss das Pflanzenschutzgesetz geändert werden: Zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Landwirte. Der DRV fordert in seiner Stellungnahme die Ausschöpfung möglicher Fristen und Beschränkung auf das Nötigste.

Mit Meldung vom 17. März 2023 haben wir über die damals neue Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 berichtet, mittels der EU-weit die Pflichten zur Aufzeichnung von Pflanzenschutz-Maßnahmen für berufliche Anwender vorgegeben werden: Ab 2026 ist EU-weit die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Verwender unverzüglich in einem elektronischen Format aufzuzeichnen. Aufzuzeichnen sind: 
– Art der Verwendung, 
– Verwendetes Pflanzenschutzmittel, 
– Zeitpunkt der Verwendung, 
– verwendete Menge, 
– Lage oder Bestimmung der behandelten Fläche bzw. Einheit, 
– Größe oder Umfang der behandelten Fläche bzw. Einheit sowie 
– Kulturpflanze oder Einsatzort/ Flächennutzung.

Bis Ende 2029 ist es den Mitgliedsstaaten freigestellt, längere Fristen vorzusehen, innerhalb deren die Aufzeichnungen in das vorgeschriebene elektronische Format umgewandelt werden müssen. Die Aufzeichnungen müssen jedoch bis zum 31. Januar des Folgejahrs im elektronischen Format vorliegen. 

Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) einen Entwurf zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt, mit dem die Vorgaben der o.g. Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. 

Der DRV hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Der DRV fordert, die im EU-Recht vorgesehenen Umsetzungsfristen in das Gesetz aufzunehmen und Angaben zur Uhrzeit der Behandlung sowie dem Stadium der Kulturpflanze nur zu erfassen, wenn dies wirklich eine Rolle spielt. Darüber hinaus weist der DRV auf den erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Umsetzung dieser Pflichten hin.



 
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel Pflanzenbau, Logistik
 
Telefon: 030 856214-533
 

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