Weil Mitgliedstaaten mehr Zeit benötigen, um Aufzeichnungen im elektronischen Format zu ermöglichen, erlaubt die EU einen späteren Start. Nun ist der deutsche Gesetzgeber am Zuge.
Für die Einführung der EU-weiten Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung muss das PflSchG geändert werden. DRV fordert Ausschöpfung der Fristen und Beschränkung auf das Nötigste.