Weitergehende Aufzeichnungen im Rahmen der beruflichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ab sofort. Elektronisch erst 2027. DRV empfiehlt, jetzt Ackermanagementsysteme zu testen
Weil Mitgliedstaaten mehr Zeit benötigen, um Aufzeichnungen im elektronischen Format zu ermöglichen, erlaubt die EU einen späteren Start. Nun ist der deutsche Gesetzgeber am Zuge.
Für die Einführung der EU-weiten Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung muss das PflSchG geändert werden. DRV fordert Ausschöpfung der Fristen und Beschränkung auf das Nötigste.