In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage erläutert die Bundesregierung detailliert verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz und Vermeidung von -verlusten. [...]
Zusätzlich zu den Hangauflagen der DüngeV wird im WHG für Uferflächen ab 5 % Hangneigung eine Pflicht zur dauerhaften Begrünung von 5 m Gewässerrandstreifen eingeführt.