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06.05.2025
DRV zur Sitzung des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments

„Umsetzung der GMO muss in der Entscheidungshoheit der jeweiligen Nationalstaaten bleiben.“

Jörg Migende
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DRV / Christian Thiel

Berlin, 06.05.2025 Die gestrige außerordentlichen Sitzung des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments kommentiert DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende:

"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments am Montagabend (5. Mai) in einer außerordentlichen Sitzung erneut mit der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) auseinandergesetzt hat. Eine Debatte ist notwendig, da die Positionen weiterhin stark auseinandergehen – dies ist nicht zuletzt ein Spiegelbild der unterschiedlichen Marktstrukturen in den EU-Mitgliedstaaten. Die geplanten Verschärfungen der Artikel 148 und 168 GMO greifen in die Vertragsfreiheit ein und schwächen die Verhandlungsposition der Genossenschaften und der genossenschaftlich organisierten Unternehmen gegenüber weiteren Abnehmern, da Planbarkeit und Verlässlichkeit leiden. Unterm Strich wird das eigentliche Ziel verfehlt: Die Erzeugerebene wird durch die vorgesehenen Neuregelungen nicht gestärkt, sondern sie wird geschwächt. Die Erzeugerpreise werden aufgrund von Risikoabschlägen eher sinken. Die intensive Diskussion im Parlament sollte für die neue Bundesregierung in Deutschland ein klares Signal sein, sich im Rat zügig und entschieden gegen die geplanten Änderungen der GMO zu positionieren. Die Umsetzung muss in der Entscheidungshoheit der jeweiligen Nationalstaaten bleiben.“

 

Über den DRV

Der DRV ist der politische Spitzenverband aller Genossenschaften und genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.656 Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte mit 114.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 6.000 Menschen in Ausbildung einen Umsatz von 82,6 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.



 
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