Zurück
13.02.2015
Herkunftskennzeichnung: Ergänzende Informationen zur Lebensmittelketteninformation

Umsetzung Herkunftskennzeichnung gemäß Durchführungsverordnung EU 1337/2013

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Landwirte stehen ab dem 01.04.2015 in der Verpflichtung, zusätzliche Angaben zur Herkunft der Tiere zu machen. Hintergrund ist das Inkrafttreten der Durchführungsverordnung EU 1337/2013. Nach dieser Durchführungsverordnung besteht für die Wertschöpfungsstufen Landwirtschaft, Schlachtung und Zerlegung die Verpflichtung zu ergänzenden Angaben zur Herkunft des Fleisches. Der Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch hat auf Basis der Verordnung sowie anhand ergänzender Auslegungshinweise der EU-Kommission eine praxisgerechte Lösung erarbeitet, die auch die Zustimmung der Veterinärarbeitsgruppe der Bundesländer (AG für Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL)) gefunden hat. Das beigefügte Informationsblatt „Information zur Umsetzung der Herkunftsangabe bei Schweinefleisch“ erläutert diesen Ansatz. Es wird daraus deutlich, dass ab dem 01.04.2015 ergänzend zu der bestehenden Lebensmittelketteninformation eine Information zur Herkunft der Tiere vorhanden sein muss. Für die Schweinemäster hat dieses zur Folge, dass eine Information in Form von „a) Geboren und aufgezogen in Deutschland“, „b) Aufgezogen in Deutschland“ und „c) Aufgezogen in _____“ auf der Lebensmittelketteninformation erfolgen muss (siehe beigefügtes Informationsblatt). Dieses bedeutet für alle Mäster, die Ferkel aus den Niederlanden oder aus Dänemark mit einem durchschnittlichen Partiegewicht von kleiner gleich 30 kg/Ferkel einkaufen und mit mehr als 80 kg Lebendgewicht schlachten, dass die Antwort „b) Aufgezogen in Deutschland“ anzukreuzen ist.    


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Verena Schütz
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: 030 856214-467
Kategorien
Schlagworte

Meist   gelesen