Verbändeallianz fordert EUDR-Verschiebung
Der DRV setzt sich gemeinsam mit 14 weiteren Verbänden die Aufschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ein. In einem Brandbrief an die wichtigsten politischen Entscheidungsträger auf nationaler und EU-Ebene wurden zentrale Sorgen und Probleme relevanter Marktbeteiligten adressiert. Über die bisherige Entwicklungen informierten wir sie zuletzt mit Meldung vom 22. Oktober 2025.
In Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz, Vizekanzler Lars Klingbeil sowie die beteiligten Ministerien und an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen äußert die Allianz aus 15 namhaften Verbänden ihre Sorgen im Hinblick auf den aktuellen Kommissionsvorschlag zur EUDR-Verordnung. Das Ziel ist eine Verschiebung “Stop the Clock” zu erwirken, damit sämtliche bestehenden Mängel beseitigt werden und Rechtssicherheit geschaffen kann, bevor wirtschaftliche Schäden durch Störungen in der Lieferkette entstehen.
Konkret fordern die Verbände folgendes von der EU-Kommission:
- Bevor die EUDR in Kraft treten kann, müssen alle IT-Voraussetzungen für die Umsetzung stehen, sodass ein Fehlstart der Verordnung ausgeschlossen werden kann. In den zurückliegenden Wochen hatte die Kommission erklärt, dass immer noch wichtige IT-Elemente für die Umsetzung fehlen.
- Damit alle betroffenen Marktbeteiligten die EUDR rechtssicher, transparent und mit angemessenem Aufwand durchführen können, ist eine für alle Akteure geltende Verschiebung um mindestens ein Jahr unerlässlich.
- Die gewonnene Zeit muss für eine systematische Überarbeitung genutzt werden, mit dem Ziel, das EU-Regelwerk grundlegend zu vereinfachen, auf die Ursachenbekämpfung von Entwaldung auszurichten, praktikabler zu gestalten und EU-weit einheitlich umzusetzen.
- Weiterhin fordert der DRV nachdrücklich die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie für Länder wie Deutschland, welche die betroffenen Mitgliedsunternehmen massiv entlasten würde. Bundesminister Alois Rainer unterstützte in der letzten EU-Ratssitzung diesen Vorschlag.
Die von den Verbänden repräsentierten Unternehmen brauchen jetzt Rechtssicherheit für die Anwendung der EUDR, weshalb alle Unterzeichner erneut ihre aktive Mitwirkung an der Überarbeitung angeboten haben. Von dem vorliegenden Kommissionsvorschlag unterstützt die Allianz lediglich die Vereinfachungen hinsichtlich der Reduktion von überflüssigen Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der Lieferkette sowie die Möglichkeit bestehende nationale Datenbanken zu nutzen. Hinzu kommen die Erleichterungen für Kleinst- und kleine primäre Wirtschaftsakteure aus Niedrigrisikoländern, die positiv zu bewerten sind. So profitieren beispielsweise Agrargenossenschaften von den Erleichterungen, wenn sie bis 50 Beschäftigte haben und höchstens 10 Mio. € Umsatz erwirtschaften.
Der momentan vorliegende Kommissionsvorschlag zielt insgesamt darauf, den bürokratischen Aufwand für einige betroffene Gruppen einzudämmen, die mit der EUDR verbundenen massiven Anwendungsprobleme bleiben jedoch in vollem Umfang bestehen. Aus diesem Grund ist das Engagement des DRV im Interesse seiner Mitglieder weiterhin erforderlich.
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