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16.10.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Weitere Stellungnahme zum Insektenschutzgesetz

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Der DRV kritisiert das geplante Insektenschutzgesetz: Keine klare Zielsetzung, keine Rücksicht auf Maßnahmen der Bundesländer und viele indirekte Einschränkungen für die Landwirtschaft. DRV fordert erneut Selbstbedienungsverbot für insektizid wirkende Biozide.

 

Mit Meldung vom 31. August 2020 haben wir über unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland berichtet, um die uns das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gebeten hatte. Damals hatte Bundes-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem Brief an ihre Kollegin Svenja Schulze auf eine Vereinbarung verwiesen, die betroffenen Landwirte frühzeitig in die Beratungen einzubeziehen. Mittels Insektenschutzgesetz sollen das Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Sinne des Insektenschutzes verschärft werden. Beschränkungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollen dagegen mittels Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eingeführt werden. Diese werden derzeit vom BMEL vorbereitet.

Zwischenzeitlich hat auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Referentenentwurf offiziell an die tangierten Verbände versandt und um eine Stellungnahme gebeten.

Der DRV weist in seiner weiteren Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Insektenschutzgesetz darauf hin, dass der Entwurf hinsichtlich des exakten Schutzgutes recht vage bleibt. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, ob Insekten als Arten oder lediglich die schiere Masse geschützt bzw. gefördert werden sollen. Bei einem Großteil der vorgesehenen Änderungen erkennen wir keinen unmittelbaren Bezug zum Insektenschutz.

Der Entwurf lässt keine Auseinandersetzung mit eben geschaffenen Insektenschutzgesetzen auf Länderebene erkennen. Es muss unbedingt vermieden werden, dass mühsam erarbeitete Regelungen „überschrieben“ werden. Einige Vorgaben sollten u. E. im entsprechenden Fachrecht untergebracht werden.

Gleichzeitig erwarten wir von einem Insektenschutzgesetz mehr Engagement für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und für Jedermann sichtbare Verschärfungen bei der Abgabe von Insektiziden an Privatpersonen. Obwohl die Landwirtschaft nur einer unter mehreren Verursachern des Insektenrückgangs ist, fokussiert der vorliegende Entwurf fast ausschließlich die Landwirtschaft. Lichtverschmutzung und Bodenversiegelung werden zwar aufgegriffen, konkrete Handlungsvorgaben gibt es allerdings keine. Weitere Ursachen – wie Infrastrukturmaßnahmen, Landnutzungsänderungen und sterilisierte Privatgärten – bleiben komplett unberücksichtigt. Angesichts der erheblichen Unsicherheit bezüglich der Ursachen des Insektenrückgangs und ihres jeweiligen Anteils fehlen uns wissenschaftliche Ansätze zur Beobachtung und Bewertung von Ursachen und zur Evaluierung der getroffenen Maßnahmen.



 
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533
 

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