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20.01.2026
Warenwirtschaft / Futter: Biozide

Wirtschaft fordert Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung

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Adobe Stock / Olexandr

Permanentbeköderung (in Deutschland „Befallsunabhängige Dauerbeköderung“) soll EU-weit verboten werden. Agrar- und Ernährungswirtschaft bittet die Bundesminister Rainer und Schneider um Unterstützung. 

Biozid-Produkte – dazu gehören auch Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Schadnagern – durchlaufen nach europäischem Recht ein zweistufiges Genehmigungs- (für den Wirkstoff) und Zulassungsverfahren (für das gebrauchsfertige Produkt). Im professionellen Bereich eingesetzte antikoagulante Wirkstoffe der zweiten Generation gelten als umweltgefährdend und besonders persistent. Als „Substitutionskandidaten“ unterliegen sie einer verkürzten Genehmigungsdauer von maximal 5 Jahren. Unter den Restriktionen der EU-weit geltenden Genehmigung können die nationalen Zulassungsbehörden dann Biozid-Produkte zulassen. Dabei obliegt es ihnen, zusätzliche Restriktionen zu erlassen. Von der EU nicht genehmigte Anwendungen können von der nationalen Behörde nicht zugelassen werden. 

Mit Meldung vom 18. Juli 2025 haben wir über das laufende Genehmigungsverfahren berichtet: Das Biocidal Products Committee (BPC – das ECHA-Fachgremium im Bereich Biozidwirkstoffe/Biozid-Produkte) hatte im Mai 2025 empfohlen, sieben der ursprünglich acht antikoagulanten Wirkstoffe erneut in der EU als Rodentizide zuzulassen (Brodifacoum, Bromadiolon, Chlorphacinon, Coumatetralyl, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen) und neu das Isomer alpha-Bromadialon als weiteres Antikoagulans zu genehmigen. Damit wäre eine Bekämpfung von Schadnagern mit Antikoagulanzien weiterhin möglich. Allerdings sollen zwei der insgesamt elf verschiedenen Verwendungszwecke entfallen. 

Bei der Neuzulassung sollen die Verwendungszwecke # 1 (Bekämpfung von Mäusen in Innenräumen durch die Allgemeinheit) und # 11 (Permanentbeköderung, in Deutschland: Befallsunabhängige Dauerbeköderung – BUD) verboten werden. 
Entsprechende Verbote in der Wirkstoffzulassung auf europäischer Ebene würden dazu führen, dass die nationalen Behörden, die für die Produktzulassung zuständig sind, diese Verbote auch umsetzen müssen. Eine Abweichung von den europäischen Vorgaben wäre nur im Sinne einer weiteren Verschärfung der Vorgaben auf nationaler Ebene möglich. 

In einem weiteren Brief an die Bundesminister
– Herrn Alois Rainer, MdB sowie 
– Carsten Schneider, MdB
haben die Bundeverbände  
– Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK) 
– Lebensmittelverband Deutschland 
– Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) 
– DEHOGA Bundesverband 
– Deutscher Fleischer Verband (DFV) 
– Deutscher Raiffeisenverband (DRV) 
– Deutscher Verband Tiernahrung (DVT) 
– Verband Deutscher Großbäckereien 
– Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
für den Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung als Ausnahmeregelung für den hygienesensiblen Lebensmittel- und Futtermittelbereich geworben: 

Die Bundesregierung muss sich im ersten Schritt dafür einsetzen, dass Wirkstoffgenehmigungen zur Permanentbeköderung mit Antikoagulanzien (Anwendungszweck # 11) auf europäischer Ebene erhalten bleiben, um in Deutschland auch in Zukunft die BUD als Ausnahmeregelung für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich nutzen zu können.

Im zweiten Schritt müssen die Produktzulassungen in Deutschland die BUD als Ausnahmeregelung für den besonders hygienesensiblen Lebensmittel- und Futtermittelbereich weiterhin ermöglichen, wenn das Risiko eines Befalls besteht, da sich an den Gründen für das Fortbestehen der Ausnahmeregelung für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich nichts geändert hat.

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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel Pflanzenbau, Logistik
 
Telefon: 030 856214-533
 

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