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26.06.2019
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Zulassung während der Brexit-Phase

Ware re Pflanzenschutzmittelzulassung (BCS00024895)

Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat das BVL seine bisherige Ansicht zum Zulassungsverfahren während der Brexit-Phase revidiert. Auch nicht abgeschlossene Verfahren können fortgeführt werden.

 

Mit Meldung vom 26. Februar 2019 haben wir über die Vorgehensweise bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln während Ausscheidens des Vereinigten Königsreiches (UK) aus der Europäischen Union berichtet. Damals hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Position der EU-Kommission zum Umgang mit dem Brexit vollumfänglich übernommen: UK sei für das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel nach dem Brexit als Drittstaat anzusehen, der nicht mehr von den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfasst wird. Damit könnten nach dem Austritt keine Zulassungsentscheidungen auf Basis von gegenseitigen Anerkennungen von Zulassungen aus UK getroffen werden.

Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Braunschweig (u. a. Beschluss vom 3. April 2019, Az. 9 B 23/19, nicht veröffentlicht) hat das BVL diese bisherige Ansicht zum Zulassungsverfahren während der Brexit-Phase revidiert.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat sich im Rahmen von verschiedenen Eilverfahren zur Frage der Übernahme von Zulassungen aus UK geäußert und festgestellt, dass eine von UK vor einem Austritt aus der Europäischen Union erteilte Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel auch nach dem Austritt Gegenstand der Erteilung einer Zulassung im Wege der gegenseitigen Anerkennung sein kann. Offen ließ das Gericht ausdrücklich, ob diese rechtliche Bewertung auch gilt, wenn die gegenseitige Anerkennung erst nach einem etwaigen Austritt in Deutschland beantragt wird.

Deshalb gilt nun:

Zulassungen aus UK können anerkannt werden, sofern die Antragstellung vor dem Brexit erfolgte.
Alle Anträge auf Anerkennung von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel aus UK, die vor dem Brexit gestellt sind, werden zu Ende bearbeitet und ggf. auch noch nach dem Brexit entschieden.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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