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08.07.2016
DRV zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016

Zusätzliche Perspektiven für Agrargenossenschaften

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Berlin, 8. Juli 2016. Mit der heute vom Bundestag verabschiedeten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird eine zentrale Forderung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) umgesetzt. Durch die Ausweitung des Ausschreibungsmodells auf Wind und Biomasse orientiert sich der Ausbau der Erneuerbaren Energien zukünftig konsequent an den Mechanismen des Marktes. Dies ist aus Sicht des DRV der einzige Weg, zusätzliche Kostenbelastungen wirksam zu begrenzen. Darüber hinaus erhalten durch das Ausschreibungsmodell für Biomasse auch Agrargenossenschaften, die ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum in den ostdeutschen Bundesländern sind, zusätzliche Perspektiven und Einnahmequellen. Da sich auch Bestandsanlagen an den Ausschreibungen beteiligen können, sieht der DRV die Chance, dass bereits heute von den Genossenschaften Investitionen in die Umrüstung auf eine flexible Steuerung oder in die Errichtung von Wärmenetzen ergriffen werden können. Ziel eines Ausschreibungsmodells sind nach Auffassung des DRV nicht vorrangig mehr Biogasanlagen, sondern die Modernisierung und Flexibilisierung bestehender Anlagen. Entscheidend ist nun, dass die für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren erforderliche Rechtsverordnung zeitnah und unbürokratisch erlassen wird. Über den DRV Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.250 DRV-Mitgliedsunternehmen im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 61,7 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Monika Windbergs M. A.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 856214-430
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