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06.05.2024
Pressemitteilung: DRV zu BGH-Saatguturteil:

"Es darf nicht zu einem Generalverdacht mit umgekehrter Beweispflicht kommen“

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Adobe Stock / Robert Kneschke

Berlin, 06.05.2024. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Agrarhandel durch „geeignete Maßnahmen“ sicherstellen, dass das Erntegut von den Betrieben ordnungsgemäß erzeugt wurde – also mittels Z-Saatgut oder lizensiertem Nachbau. Damit soll der Getreideanbau unter sortenschutzrechtlichen Bedingungen gewährleistet werden. Der Handel muss also vor Ankauf prüfen, ob das Erntegut rechtmäßig erzeugt wurde. 

Dr. Philipp Spinne, Geschäftsführer beim Deutschen Raiffeisenverband (DRV) sagt dazu: „Wir stehen zur Lizenzabgabe. Es ist richtig, Schwarzhandel und illegalem Nachbau einen Riegel vorzuschieben. Hierzu braucht es eine schlanke und praktikable Lösung, mit der eine möglichst große Rechtssicherheit in der gesamten Liefer- und Handelskette erreicht wird. Dabei ist es unbedingt erforderlich, den bürokratischen Aufwand für Landwirt, Handel und alle in der Kette so gering wie möglich zu halten.“

Spinne warnt davor, gewissermaßen eine ganze Branche unter Generalverdacht zu stellen. „Die Unschuldsvermutung muss sichergestellt sein: Es kann nicht sein, dass Marktteilnehmern die Beweislast aufgebürdet wird, nachzuweisen, dass sie nicht an einer „eventuellen Straftat“ beteiligt sind.“ 

Unabhängig von längerfristigen Lösungen nach dem BGH-Urteil bestehe jedoch kurzfristig Handlungsbedarf für Ersterfasser und alle weiteren Beteiligten in der Kette, um sich abzusichern und den Anforderungen aus dem Urteil nachzukommen. 

Hierzu formuliert Spinne die Empfehlung: „Die Händler sollten sich von ihren Lieferanten die Einhaltung der Sortenschutzvorschriften vertraglich zusichern lassen. Diese Zusicherung kann in Rahmenverträgen oder schriftlichen Einzelkontrakten enthalten sein, ebenso wie in auch in gebräuchlichen Ernteerklärungen oder zum allerletzten Zeitpunkt in einer Erklärung bei Anlieferung der Ware. Bei telefonischen oder mündlichen Vereinbarungen sollte die Zusicherung in einem anschließenden schriftlichen Bestätigungsschreiben enthalten sein. Eine einseitige Information seitens des Handels, etwa in AGBs, reicht nicht aus.“

 

Über den DRV
Der DRV ist der politische Spitzenverband aller Genossenschaften 
und genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.693 Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte mit 114.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 6.000 Menschen in Ausbildung einen Umsatz von 85,6 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Der DRV ist registrierter Interessenvertreter im Sinne des Lobbyregistergesetzes (Registernummer: R001376) und hat den Verhaltenskodex des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung akzeptiert.

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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

Im Auftrag
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