Absatzmenge erneut über Vorjahresniveau
Gemäß Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden im Jahr 2022 93.679 t Pflanzenschutzmittel (ohne inerte Gase) verkauft, das sind etwa 8 % mehr als im Vorjahr, jedoch weit weniger als in den Jahren vor 2019. Deutliche Zuwächse gab es insbesondere bei Fungiziden und Wachstumsreglern. Erheblich zugelegt (+30 %) haben die Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau eingesetzt werden dürfen. Sie bringen es mengenmäßig inzwischen auf 10 %.
Im Rahmen seiner Frühjahrs-Pressekonferenz hatte der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) berichtet, dass die im IVA organisierten deutschen Pflanzenschutzmittel-Hersteller für das Jahr 2022 leichte Mengenzuwächse verzeichnet haben. Wegen deutlicher Preiserhöhungen lag das Umsatzvolumen mit 1,431 Mrd. € fast 19 % über dem Vorjahreswert.
Inzwischen liegt der detaillierte Jahresbericht 2022 zum Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor. In zahlreichen Tabellen und Abbildungen werden Daten über die Anzahl zugelassener Mittel, Wirkstoffe und Anwendungen, die Inlandsabgabe an Pflanzenschutzmitteln bzw. Wirkstoffen und über den Parallelhandel aufgezeigt.
Anfang Dezember 2022 waren in Deutschland 1.000 (Vorjahr: 950) Pflanzenschutzmittel mit 281 (281) verschiedenen Wirkstoffen unter insgesamt 1.849 (1.809) Handelsnamen und für 7.106 (6.876) unterschiedliche Indikationen zugelassen. Zusätzlich gab es 2.427 (2.230) Anwendungsgenehmigungen gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Im langfristigen Vergleich wurde die Anzahl an zugelassenen Mitteln nach einem deutlichen Rückgang ab 2009 wieder spürbar aufgestockt. Sie werden aber verstärkt unter zusätzlichen Handelsnamen vertrieben. Die Anzahl an eingesetzten Wirkstoffen ist in diesem Zeitraum geringfügig angestiegen.
Insgesamt wurden 2022 in Deutschland 93.679 t (+ 8 %) an Pflanzenschutzmitteln (ohne inerte Gase) erstmalig in den Verkehr gebracht, 5,8 % davon aus dem Parallelhandel. Hinzu kommen 16.170 t (– 18 %) an inerten Gasen für den Vorratsschutz (siehe DRV-Grafik zum PSM-Absatz). Die Menge an parallelgehandelten Pflanzenschutzmitteln nahm gegenüber dem Vorjahr um 6 % ab und liegt nun bei 5.456 t.
Im langfristigen Vergleich schwankt die Menge der im Inland abgesetzten Wirkstoffe (ohne Inertgase) in einer 15-%-Bandbreite zwischen 30.000 und 35.000 t. Ab 2018 ging die Menge deutlich zurück. Im Jahr 2022 lag sie mit 32.138 t allerdings deutlich über dem Vorjahreswert (28.945 t, siehe DRV-Grafik zum Wirkstoff-Absatz). Auch der Absatz an Herbiziden ist – innerhalb einer gewissen Bandbreite relativ konstant. Der Absatz von Glyphosat ist mit 3.915 t um 4 % zurückgegangen. 2017 lag die abgesetzte Menge noch bei 4.694 t. Der Absatz von Fungiziden ist im Jahr 2022 auf den langfristigen Mittelwert von 11.529 t gestiegen (+ 19 % gegenüber dem Vorjahr). Der Absatz an inerten Gasen zum chemiefreien Vorratsschutz hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdreifacht. Die in 2022 mit mehr als 1.000 t mengenmäßig am meisten abgesetzten Wirkstoffe waren nach Glyphosat (in chronologischer Reihenfolge): Schwefel, Prosulfocarb, Chlormequat, Metamitron, Folpet und Chlortoluron.
Der Anteil an Pflanzenschutzmitteln mit Zulassung für die nichtberufliche Anwendung liegt (ohne inerte Gase) bei 5,7 %. Allerdings ist hier die Wirkstoffkonzentration geringer. Die Wirkstoffmenge, die an nicht-berufliche Verwender abgegeben wird, liegt insgesamt bei etwa 1,4 %. Bei Molluskiziden und Rodentiziden ist der Anteil deutlich höher. Für Mittel, die als Biozide eingestuft sind, liegen weiterhin keinerlei aussagefähige Zahlen vor. Sie sind im zum Teil Einzelhandel frei erhältlich (siehe Meldung vom 30. August 2021). Glyphosathaltige Mittel werden zunehmend durch sonstige Herbizide (insbes. Pelargonsäure) ersetzt. Damit einher geht allerdings eine Erhöhung der Aufwandmenge. Bei nicht-beruflichen Verwendern steht Pelargonsäure schon ganz oben auf der Beliebtheitsskala, noch vor Eisen-II-sulfat.
Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln sind gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, dem BVL die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Bezüglich der Inlandsabgabe ist derjenige meldepflichtig, der das Mittel erstmals in den Verkehr gebracht hat; das ist in den meisten Fällen der Zulassungsinhaber. Bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln in die Bundesrepublik Deutschland – dies gilt insbesondere auch für parallel gehandelte Mittel – ist derjenige meldepflichtig, der die Ware in den freien Verkehr überführen lässt.
Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten. Auch solche aus früheren Jahren können von der Internet-Seite des BVL heruntergeladen werden.
Auch Pflanzenschutzmittel aus dem Parallelhandel sind meldepflichtig. Ebenso die Ausfuhr fertig formulierter Pflanzenschutzmittel (auch wenn sie in Deutschland nicht zugelassen sind), nicht dagegen der Export in Form des Wirkstoffs. Seit Februar 2012 müssen auch die Mengen der im Rahmen einer Zulassung für Notfallsituationen (nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 i. V. m. § 29 PflSchG) in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel gemeldet werden. Bis dahin gingen diese Mittel mit der genehmigten Menge in die Statistik ein, sofern keine anderen Informationen vorlagen. Verfügt ein Pflanzenschutzmittel im Kalenderjahr auch über eine reguläre Zulassung, so reicht die Meldung der gesamten in Verkehr gebrachten Menge; der Anteil, der im Rahmen der Notfallzulassung in Verkehr gebracht wurde, braucht nicht gesondert ausgewiesen zu werden.
Die Zuordnung der Wirkstoffe zu Gruppen folgt seit 2009 der harmonisierten Klassifikation in der jeweils aktuellen Fassung von Anhang III der Verordnung (EG) 1185/2009 über Statistiken zu Pestiziden. Deshalb sind die Angaben nicht für alle Wirkstoffgruppen mit den Vorjahren vergleichbar. Inerte Gase im Vorratsschutz zählen seit 2011 nicht mehr zu den Insektiziden, sondern zu den sonstigen Pflanzenschutzmitteln.
Meldepflichten bestehen gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) 689/2008 darüber hinaus zur Ein- und Ausfuhr bestimmter Chemikalien, darunter auch Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe. Die betreffenden Chemikalien sind in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt. Zuständig für Meldungen solcher Chemikalien ist nicht das BVL, sondern die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Keine Meldepflicht besteht dagegen für den Inlandsabsatz an Bioziden (siehe oben), und dass, obwohl diese mitunter dieselben Wirkstoffe einhalten wie Pflanzenschutzmittel. Dies betrifft beispielsweise fungizide Wirkstoffe, die in vielen Fassadenfarben enthalten sind, aber auch Aluminiumphosphid: Als Pflanzenschutzmittel nur in Profi-Mitteln erlaubt, als Chemikalie im Internet frei erhältlich.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |