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02.06.2017
DRV zum Energie- und Stromsteuergesetz

Anliegen der Genossenschaften berücksichtigt

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Berlin, 2. Juni 2017. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) ist zufrieden mit den vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes. Auf die ursprünglich geplante Streichung einer Steuerentlastung bei Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG wurde – wie vom DRV gefordert – verzichtet. Damit ist sichergestellt, dass der Mineralölhandel auch weiterhin bei Zahlungsausfällen seiner Kunden hinsichtlich des Energiesteueranteils nicht haften muss. „So werden die Raiffeisen-Genossenschaften vor finanziellen Risiken geschützt, die existenzgefährdende Ausmaße annehmen könnten“ erklärt DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers. Die steuerlichen Entlastungen für Autogas werden nicht zum 1. Januar 2019 auslaufen, sondern wie im Koalitionsvertrag vereinbart bis 2022 abschmelzend fortgeführt. Damit können Tankstellenbetreiber und Eigentümer von Autogasfahrzeugen auf den Fortbestand dieser Entlastungen bauen. Die vom DRV vertretenen rund 400 Warengenossenschaften sind neben dem klassischen Agrargeschäft auch bedeutsame Energiehändler im ländlichen Raum. Sie stellen in der Summe die größten Heizölhändler in Deutschland dar und betreiben das fünftgrößte Tankstellennetz. Über den DRV Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.186 DRV-Mitgliedsunternehmen im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 58,8 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Monika Windbergs M. A.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 856214-430

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