BMEL fördert neue PSM-Entscheidungshilfemodelle
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sucht Forschungseinrichtungen, die – gegen Kostenerstattung – in einem maximal fünfjährigen Projekt Entscheidungshilfemodelle im Bereich Pflanzenschutz (gegen Schadinsekten) erarbeiten.
Am 19. Dezember 2019 hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die BMEL-Ackerbaustrategie 2035 als Diskussionspapier vorgestellt (Meldung vom 19. Dezember 2019). Sie geht zurück auf eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Der DRV hatte in einer ausführlichen Stellungnahme den breit gespannten Ansatz begrüßt, der deutlich über die ursprünglich im Koalitionsvertrag beschriebene Zielsetzung hinausgeht, im Detail jedoch verschiedene Aspekte aufgezeigt, die eine deutliche Nachbesserung notwendig machen (Meldung vom 15. August 2020).
Im Bundesanzeiger vom 28. Mai 2021 ist nun die Bekanntmachung Nr. 11/21/32 über die Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens im Bereich neuer Entscheidungshilfemodelle im Bereich Pflanzenschutz vom 5. Mai 2021 veröffentlicht worden.
Unter Verweis auf die Notwendigkeit, zugelassene Insektizide und mögliche biologische Bekämpfungsmethoden gezielter einsetzen zu müssen, sucht das BMEL dringend Prognosemodelle und Entscheidungshilfen für die Ackerbaukulturen Raps, Zuckerrübe und Mais, für die derzeit keine frei zugänglichen Modelle für die Schädlingsbekämpfung zur Verfügung stehen.
Die zu entwickelnden Prognosemodelle und Entscheidungshilfen sollen in Abhängigkeit von
– Standort,
– Bewirtschaftung,
– Sorte und
– Witterung (Einbeziehung der Landschaftsebene)
das voraussichtliche Erstauftreten der Schadinsekten prognostizieren und die Befallsverläufe simulieren können.
In Abhängigkeit des eingesetzten Bekämpfungsverfahrens sollen die Bekämpfungsnotwendigkeit und die optimale Terminierung der Maßnahme bestimmt werden. Die Auswirkungen auf den Ertrag und die Qualität des Ernteproduktes müssen in Form von Befalls-Verlust-Relationen ermittelt und bei der Bekämpfungsempfehlung berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) 702/2014 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 50 der Verordnung (EU) 702/2014, die nicht wirtschaftlich tätig sind oder ihre nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten eindeutig von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten über eine Trennungsrechnung abgrenzen können. Sofern sie den Zuschlag erhalten, wird ihnen ein Großteil der anfallenden Kosten erstattet. Dafür müssen alle Ergebnisse dauerhaft kostenfrei für alle Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzeranwendbarkeit ist durch entsprechende Systempflege und -updates mindestens fünf Jahre nach Inbetriebnahme sicherzustellen.
Interessierte Organisationen sind aufgerufen, Projektskizzen bis Freitag, den 23. Juli 2021, 12 Uhr einzureichen. Die eingegangenen Projektskizzen werden dann eingehend geprüft. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |