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16.01.2023
RECHT: UNLAUTERE HANDELSBEDINGUNGEN

BMEL startet Online-Befragung zur Evaluierung des AgrarOLkG

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Adobe Stock / BillionPhotos.com

Seit dem 9. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) in Kraft, mit dem bestimmte unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette verboten werden. Das Gesetz legt fest, dass die getroffenen Regelungen zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes im Hinblick auf die Wirksamkeit der Regelungen bewertet werden sollen. Die Evaluierung wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgenommen. Erkenntnisse sollen insbesondere durch eine Online-Befragung der Unternehmen der Agrar-und Ernährungswirtschaft gewonnen werden, die mit Beginn des Jahres 2023 in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. 

Vergangenen Freitag hat das BMEL auf den Start der Online-Befragung zur Evaluierung des AgrarOLkG hingewiesen. Die Befragung findet im Zeitraum vom 16. Januar 2023 bis zum 3. Februar 2023 statt. Wir bitten um rege Beteiligung an der Online-Befragung, denn nur bei einer ausreichenden Teilnahme können aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden, ob das AgrarOLkG die darin gesetzten Erwartungen erfüllt.

Über folgende Internetlinks kann anonym an der Befragung teilgenommen werden:

Wenn als Verkäufer (Erzeuger/Lieferant) geantwortet wird:

https://survey.lamapoll.de/Evaluierung-des-AgrarOlkG-Strang-A/

Wenn als Käufer geantwortet wird:

https://survey.lamapoll.de/Evaluierung-des-AgrarOlkG-Strang-B/

Das BMEL informiert auch auf seiner Homepage über die Befragung: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/agrarmaerkte/evaluierung-agrarolkg.html. Zudem steht Ihnen ein Informationstext des BMEL im Downloadbereich zur Verfügung.

Zusätzlich möchten wir Sie zudem über die Marktbefragung der EU-Kommission informieren. Lieferanten, die durch die UTP-Gesetzgebung geschützt werden, können sich bis zum 15. März 2023, an einer Marktbefragung zu unlauteren Handelspraktiken beteiligen. Die Marktbefragung ist Teil der Evaluierung der UTP-Richtlinie, die im Jahr 2025 erfolgen soll. Nach Abschluss der Umfrage sollen die Ergebnisse anonymisiert veröffentlicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: Unfair trading practices (europa.eu)

Die Befragung ermöglicht eine aktive Einflussnahme auf die anstehende Evaluierung.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
RAin Birgit Buth
Geschäftsführerin
 
Telefon: 030 856214-465

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