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28.09.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

BVL-Bericht über Notfallzulassungen 2018

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Mittels Notfallzulassung kann das BVL die Anwendung für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung für maximal 120 Tage zulassen. Das BVL verfasst hierüber jährlich einen detaillierten Bericht. Der Bericht über das Jahr 2018 ist nun veröffentlicht worden.

 

Während Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe ein Genehmigungsverfahren auf EU-Ebene durchlaufen (Meldung vom 17. September 2020), werden Pflanzenschutzmittel durch die jeweils national zuständigen Behörden (in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL) zugelassen (Meldung vom 9. Juli 2020). Derzeit sind in Deutschland knapp 900 Pflanzenschutzmittel unter 1.700 Handelsnamen zugelassen. Sie basieren auf knapp 300 Wirkstoffen.

Wenn eine Gefahr für die Gesundheit und den Schutz von Kulturpflanzen nicht anders abzuwenden ist, kann das BVL das Inverkehrbringen eines nicht regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittels bzw. die Anwendung eines bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einer anderen, zuvor nicht zugelassenen Anwendung für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung für maximal 120 Tage zulassen („Notfallzulassung“).

Auch bei Notfallzulassungen stellt das BVL sicher, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird. Eventuelle Risiken für den Naturhaushalt werden durch spezifische Auflagen und Anwendungsbestimmungen minimiert. Rechtsgrundlage ist Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 29 des Pflanzenschutzgesetzes. Anträge auf Notfallzulassung können Verbände, Behörden, Firmen und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln stellen.

Notfallzulassungen sind somit ein wichtiges Instrument, um akute Probleme des Pflanzenschutzes durch die schnelle Bereitstellung von Pflanzenschutzmitteln zu entschärfen und die betroffenen Kulturpflanzen wirkungsvoll zu schützen.

Das BVL veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für Notfallsituationen. Darin sind die ausgesprochenen Zulassungen in den einzelnen Einsatzgebieten getrennt nach Wirkungsbereichen sowie Erläuterungen zum Umfang und zum fachlichen Hintergrund der Zulassungen dargestellt.

Aus dem nun erschienenen Bericht für das Jahr 2018 geht hervor, dass insgesamt 73 Anträge auf Notfallzulassung gestellt wurden. Von diesen Anträgen mündeten 50 Anträge in Zulassungen. Der überwiegende Anteil der Anträge (52 %) wurde für das Einsatzgebiet Obstbau gestellt. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zum Jahr 2017 noch einmal um 6 % erhöht. Damit ist der Obstbau mit einem oft notwendigen Einsatz von Insektiziden aktuell am stärksten von der Erteilung von Notfallzulassungen abhängig. Die anderen Einsatzgebiete (Hopfenbau, Forst, Wein-, Gemüse- und Ackerbau) sind mit deutlich geringeren Anteilen von 2 % bis 16 % der ausgesprochenen Notfallzulassungen vertreten. Mit 60 % der Notfallzulassungen dominieren bei den Wirkungsbereichen die Insektizide und Akarizide. Fungizide haben einen Anteil von 22 %, Herbizide 9 %, Wachstumsregler und Bakterizide einen Anteil von jeweils 2 %.

Weitere aktuelle Informationen zur Notfallzulassung stellt das BVL auf seiner Homepage zur Verfügung.

 

Download öffentlich


 
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In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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