Der Schweinehaltung droht das Aus!
Berlin, 16.01.2023. Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestagausschuss für Ernährung und Landwirtschaft bringt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) erneut seine Fassungslosigkeit über den Entwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zum Ausdruck. DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp: „Praxisfremd und unausgereift. Ohne erhebliche Nachbesserungen werden Schnitzel und Wurstspezialitäten zukünftig größtenteils nur noch außerhalb von Deutschland produziert. Ich appelliere an die Parlamentarier: Setzen Sie sich intensiv und kritisch mit Ihrem Entwurf auseinander. Nehmen Sie die qualifizierten Einwände der Experten an und handeln Sie! Alles andere wird die Schweinehaltung in Deutschland zerschlagen.“
Holzenkamp fordert insbesondere die Möglichkeit des Herabstufens von Produkten in eine niedrigere Haltungsform. Nur so könne der Fleischverkauf an der Nachfrage ausgerichtet werden. Für die Umsetzung in der Praxis sei zudem die Option der Chargenbildung mit Tieren aus unterschiedlichen Haltungsformen erforderlich.
Der DRV-Präsident ergänzt: „Weiterhin fehlt ein wirtschaftlich tragbares Gesamtkonzept für die gesellschaftlich gewollte Transformation der deutschen Schweinehaltung. Zum unbrauchbaren Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gesellen sich der lückenhafte Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches und die mangelhaften Eckpunkte für ein Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung. Das ist kein Umbauprogramm, sondern ein Abbauprogramm! Absprachen zwischen den Koalitionären gelten offenbar genauso wenig wie Empfehlungen der Wissenschaft oder des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung.“
Über den DRV
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.729 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 68,0 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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