Eilverordnung für die Glyphosatanwendung
Im Bundesgesetzblatt vom 15. Dezember 2023 ist eine Eilverordnung zur weiteren Anwendbarkeit Glyphosat-haltiger Herbizide veröffentlicht worden. Sie gilt für 6 Monate und muss mit Zustimmung des Bundesrates entfristet werden.
Mit Meldung vom 29. November 2023 haben wir u.a. über Erneuerung der EU-Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat mittels Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 berichtet und auf die Notwendigkeit einer kurzfristigen Änderung des in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) festgelegten Anwendungsverbots (Meldung vom 17. Juni 2022) ab dem 1. Januar 2024 hingewiesen.
Im Bundesgesetzblatt vom 15. Dezember 2023 ist nun die Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel vom 12. Dezember 2023 veröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Eilverordnung, die ohne die eigentlich notwendige Zustimmung des Bundesrates erlassen werden kann, allerdings maximal sechs Monate lang gilt. Spätestens zum 1. Juli 2024 muss diese Eilverordnung mit Zustimmung des Bundesrates entfristet oder durch eine erneute Änderung der PflSchAnwV ersetzt werden.
Damit dürfen zugelassene Glyphosat-haltige Totalherbizide unter den bestehenden Einschränkungen (siehe Meldung vom 7. September 2021) über den 31. Dezember 2023 hinaus (zunächst für ein halbes Jahr) angewendet werden.
Im Rahmen einer Pressemitteilung des BMEL erklärt Bundesminister Cem Özdemir, dass er die Entscheidung der EU-Kommission für falsch halte, Glyphosat bis 2033 zu genehmigen. Er sehe sie auch nicht vom Votum der EU-Staaten gedeckt. Das deutsche Pflanzenschutzrecht müsse dennoch angepasst werden, damit die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit hätten und drohende Schäden an der Artenvielfalt abgewendet würden. Im nächsten Schritt werde die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Sinne des Koalitionsvertrags überarbeitet. Darin war verabredet worden, dass Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt genommen wird.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |