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14.03.2019
Warenwirtschaft: Biokraftstoffe

EU-Kommission will Palmöl als „high ILUC“ ächten

Ware Energie Tank (ThS)

Nach Einschätzung der EU-Kommission besitzt Biodiesel aus Palmöl ein hohes Risiko für so genannte indirekte Landnutzungsänderungen („high ILUC“), Biokraftstoff aus Sojabohnen dagegen nicht. Diese Entscheidung wurde von der Brüsseler Behörde in einer am 13. März veröffentlichten Durchführungsverordnung zur Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED II) getroffen. Dieser Rechtsakt hat weitreichende Auswirkungen darauf, in welchem Ausmaß palmölbasierte Biokraftstoffe eingesetzt werden dürfen, um die EU-Klimaschutzziele zu erreichen. In Kraft treten kann die Durchführungsverordnung, falls EU-Parlament oder EU-Staaten nicht innerhalb von maximal zwei Monaten widersprechen.

Von indirekter Landnutzungsänderung wird gesprochen, wenn zum Beispiel Palmölplantagen auf bereits landwirtschaftlich genutzten Flächen entstehen. Für die von diesen Flächen verdrängte Lebensmittelproduktion müssen woanders zusätzliche Waldflächen gerodet werden. Laut EU-Kommission ist das Risiko solcher Entwicklungen beim Palmöl deutlich höher als etwa beim Anbau von Rohstoffe wie z. B. Weizen, Mais, Raps, Sonnenblumen oder Sojabohnen.

Für Sojabohnen sieht die Kommission zwar auch eine deutliche Zunahme von genutztem Land, allerdings beziffert sie den Anteil der zusätzlichen Anbauflächen mit einer „hohen“ Bindung von Kohlenstoff im Boden auf 8 Prozent. Von einem „high ILUC“-Risiko will sie allerdings erst ab einem Schwellenwert von 10 Prozent zusätzlich genutzten Landes mit hoher Kohlenstoffbindung sprechen. Palmöl erreicht einen Wert von 45 Prozent.

In der überarbeiteten Richtlinie für Erneuerbare Energien hat die EU festgelegt, dass der Anteil der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie bis 2030 auf mindestens 32 Prozent steigen muss. Dabei soll die Anrechnung von high-ILUC-Biokraftstoffen für die kommenden Jahre auf dem Verbrauchsniveau von 2019 eingefroren werden und von 2024 bis 2030 schrittweise auf Null sinken. Biodiesel aus Palmöl dürfte dann nicht mehr auf zur Erreichung des EU-Klimaziels angerechnet werden, allerdings wird der Import und die Verwendung solcher Kraftstoffe nicht verboten. Außerdem gibt es in der Durchführungsverordnung Ausnahmen, die Palmölexporteuren wie Indonesien, Malaysia und Kolumbien entgegenkommen könnten. So wird kein „hohes“ Risiko für Landnutzungsänderung angenommen, wenn Palmöl auf bisher „ungenutztem“ Land ohne hohen Kohlenstoffgehalt produziert oder von Kleinbauern hergestellt wird. Der DRV hatte im Vorfeld der Abstimmung über seinen europäischen Spitzenverband COPA-COGECA Stellung bezogen und sich ebenfalls dafür ausgesprochen, die im Rechtsakt noch vorhandenen Schlupflöcher wie z. B. die Ausnahmeregelung für Kleinbauern zu schließen. Dies ist aber nicht gelungen. Vor diesem Hintergrund hat COPA-COGECA das Europäische Parlament aufgefordert, diesen Rechtsakt anzulehnen.

Sollte diese Durchführungsverordnung in Kraft treten, könnte dies den Einsatz von palmölbasierten Biodiesel senken und neue Perspektiven für Rapsbiodiesel eröffnen. Allerdings ist aus Sicht des DRV noch offen, ob die oben skizzierte Regelung WTO-konform ist. Darüber hinaus verhandelt die EU derzeit mit Indonesien, dem Hauptexporteur von palmölbasierten Biodiesel, über ein Freihandelsabkommen. Ob und inwieweit dort möglicherweise wieder Zugeständnisse gemacht werden, ist ebenfalls fraglich. Die indonesische Regierung hat zudem bereits angekündigt, Exportrestriktionen für Palmöl zu sanktionieren, z. B. durch einen Verzicht auf den Kauf europäischer Flugzeuge.

Der DRV wird Sie über den Fortgang des Verfahrens unterrichten.

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