Zurück
04.07.2018
Zukunftstechnologien: Neue Züchtungstechniken

EuGH-Entscheidung am 25. Juli 2018

Worum geht es?

  • In den letzten Jahren wurde in der Pflanzenzucht eine Reihe innovativer und präziser Züchtungstechniken entwickelt, die einen schnelleren und effizienteren Züchtungsfortschritt erlauben. Sie sind auch geeignet für die Anwendung in der Tierzucht. Vor dem Hintergrund der wachsenden Weltbevölkerung, knapper werdender Ressourcen, sich verändernder klimatischer Bedingungen und zunehmender Anforderungen an den Tierschutz bergen die sog. "Neuen Züchtungstechniken" (NBT = New Breeding Techniques) erhebliches Potenzial für eine produktivere und nachhaltigere Agrarwirtschaft.



    Die EU-Kommission schiebt die gentechnikrechtliche Einordnung der NBT seit Jahren vor sich her. Im Gegensatz zur Gentechnik nach bestehendem Recht werden bei den meisten NBT keine Gene zwischen Organismen übertragen, sondern Veränderungen innerhalb des Genoms eines Individuums erzeugt, wie sie auch auf natürlichem Wege oder mit klassischer Züchtung entstehen könnten.



    Mehrere von der EU-Kommission beauftrage wissenschaftliche Gremien sind zu dem Schluss gekommen, dass die Mehrzahl der NBT nicht als Gentechnik bzw. GVO gem. Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG einzustufen ist.

Was soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären?

  • 2016 hatte das oberste französische Verwaltungsgericht den EuGH angerufen und im Vorabentscheidungsverfahren um Klärung der Anwendbarkeit des Gentechnikrechts auf bestimmte NBT gebeten. Das Urteil in der Rechtssache C-528/16 wird für den 25. Juli 2018 erwartet. Die am 18. Januar 2018 veröffentlichen Schlussanträge von EuGH-Generalanwalt Bobek lassen vermuten, dass das EuGH-Urteil keine abschließende Klärung herbeiführen wird. Der Generalanwalt hatte sich insbesondere mit der Frage befasst, ob es neuartige Mutagenese-Verfahren gibt, die in den Anwendungsbereich der Freisetzungsrichtlinie fallen und damit als Gentechnik einzustufen sind. Organismen, die durch Mutagenese entstehen, sind zwar von der Freisetzungsrichtlinie ausgenommen - Frankreich hält jedoch eine Neubewertung aufgrund technischer und wissenschaftlicher Fortschritte für notwendig.

    Generalanwalt Bobek bekräftigt einerseits die Mutagenese-Ausnahme, sieht aber andererseits durchaus Konstellationen, die dazu führten, dass Mutagenese-Verfahren in den Anwendungsbereich der Freisetzungsrichtlinie fallen. Darüber hinaus sieht er Regelungsfreiräume auf Ebene der Mitgliedsstaaten.

Welche Konsequenzen wird das EuGH-Urteil haben?

  • Es ist zunächst nur eine Antwort auf das Ersuchen Frankreichs. Ob die EU-Kommission das Urteil zum Anlas nimmt, endlich regulatorisch tätig zu werden, ist offen.

Was wären die Folgen, wenn NBT von der EU-Kommission als Gentechnik gem. Freisetzungsrichtlinie eingestuft werden?

  • Abnahme der Wettbewerbsfähigkeit von klein- und mittelständischen Züchtern in Europa, da für diese der Regulierungsaufwand zu hoch wäre
  • Rückgang der Anzahl von Züchtern in Europa, damit einhergehend abnehmende Sortenvielfalt und zunehmende Marktkonzentration
  • Abwanderung von Innovation und Wertschöpfung in das Ausland
  • Verzicht auf mehr Zuchtfortschritt zu Gunsten einer nachhaltigeren und produktiveren Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Erhebliche Probleme im internationalen Rohstoffhandel. Die USA machen zurzeit den Weg frei für den Anbau und die Vermarktung von NBT-Pflanzen. Dabei verlangen die Behörden nur in wenigen Fällen eine Zulassung - in der Regel reicht die behördliche Registrierung aus. Bislang sind knapp 60 Anfragen beim United States Department of Agriculture eingegangen. Äpfel, die mit NBT entwickelt wurden, sind bereits auf dem Markt. Sojabohnen werden folgen, und auch bei Weizen, Kartoffeln und Raps sind zeitnah Anwendungen zu erwarten.

    Entscheidet sich die EU-Kommission für die Einstufung von NBT als Gentechnik, müssen Wege für den rechtskonformen Handel mit Rohstoffen entwickelt werden, die in den Exportländern als konventionell, in der Gemeinschaft hingegen als gentechnisch verändert gelten, ohne dass dieser Unterschied in den pflanzlichen Produkten analytisch nachweisbar wäre.

     

Die Entwicklung zeigt, dass die Grenzen zwischen Gentechnik und neuen Züchtungstechniken fließend ist. Der DRV betrachtet den in Deutschland anhaltenden Trend zur "ohne Gentechnik"-Produktion von Lebensmitteln auch aus diesem Grund kritisch. Heute kann nicht abgeschätzt werden, auf welche nachhaltigkeits- und wettbewerbsrelevanten Innovationen die deutsche Agrarwirtschaft in Zukunft verzichten muss, wenn sich die Akteure bereits heute pauschal auf den Verzicht von Gentechnik festlegen..

Das DRV-Hintergrund- und -Positionspapier zum Thema steht Ihnen als Download zur Verfügung.

 

 

Download öffentlich


 
Signatur-Logo         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Claudia Döring
Kommunikation/Presse, Veranstaltungen,
Lebensmittelrecht, Zukunftstechnologien
 
Telefon: 030 856214-440

Meist   gelesen