Grundsatzentscheidung darf nicht durch unpraktikable Kennzeichnungspflichten konterkariert werden
Berlin, 24.04.2024. Heute stimmte das EU-Parlament über die die neuen Züchtungsmethoden ab. DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende betont, dass unpraktikable Kennzeichnungspflichten, die richtige Grundsatzentscheidung jetzt nicht konterkarieren dürfen: „Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr deutlich gemacht, dass sie den Weg für moderne Verfahren der Genomeditierung frei machen will. Diese richtige und wichtige Grundsatzentscheidung darf nicht durch unpraktikable Kennzeichnungspflichten und bürokratische Hemmnisse konterkariert werden. Eine verpflichtende Kennzeichnung von Produkten, die aus neuen Züchtungsmethoden gewonnen wurden, wie sie heute vom EU-Parlament gefordert wurde, wäre ein großer Rückschritt im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf. Dazu darf es nicht kommen. Denn schlussendlich würde dies zu Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie erheblichen Handelshemmnissen führen. Eine klare Trennung von Produkten, die mit neuen Züchtungsmethoden oder ohne diese hergestellt wurden, wird im internationalen Handel nicht möglich sein. Eine freiwillige Negativkennzeichnung mit dem Hinweis, dass keine neuen Züchtungsmethoden angewandt wurden, könnte ein geeigneter Kompromiss sein, die Einführung von neuen genomischen Techniken praktikabel umzusetzen.“
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