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18.06.2018
Warenwirtschaft: Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Halbierung des Biodieselabsatzes befürchtet

Ware Raps Blüte (ThS)

Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Straßenverkehr wird sich nach dem Willen der EU bis zum Jahr 2030 spürbar ändern. Nach Einschätzung von Experten dürfte die Ende vergangener Woche erzielte Einigung dazu führen, dass sich der Absatz von Biodiesel und Bioethanol bis zu diesem Zeitpunkt halbieren wird. Wir hatten Sie über dieses Thema zuletzt mit Meldung vom 18. Januar 2018 informiert.

EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich in ihren sogenannten Trilog-Verhandlungen zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie u. a. auf Folgendes verständigt:

  • Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil an Erneuerbaren Energien im Energiesektor auf 32 % ansteigen (derzeit 20 %).

     
  • Im Verkehrssektor soll dieser Anteil auf bis zu 14 % steigen (bislang 10 %), wobei der Anteil an Kraftstoffen aus Anbaubiomasse wie bisher maximal 7 % betragen darf. Allerdings soll die Produktion dieser Kraftstoffe auf dem Verbrauchsniveau der einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2020 eingefroren werden. Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2025 Biokraftstoffe der zweiten (aus Abfall- und Reststoffen) und dritten Generation (z. B. Algen) verpflichtend beigemischt werden, im Jahr 2030 in einer Größenordnung von 3,5 %.

     
  • Zu beachten ist allerdings, dass der Zielwert von 14 % mit verschiedenen alternativen Energieträgern erreicht werden kann u. a. mit Elektroantrieb. Dieser soll zudem vierfach angerechnet werden können.

     
  • Der Einsatz von Biokraftstoffen aus Palmöl soll perspektivisch enden. Es wurde vereinbart, eine Deckelung der heutigen Menge an Palmöl-Importen einzuführen (Basisjahr 2019) und am Ziel festzuhalten, bis zum Jahr 2030 vollständig aus der Nutzung von Palmöl im Verkehrssektor auszusteigen.

Die Auswirkungen auf den Biokraftstoffmarkt und damit auch den Markt von heimischem Rapsöl lassen sich derzeit nur schwer prognostizieren. Positiv festzuhalten ist sicherlich, dass der Anteil an Erneuerbaren Energien insgesamt und auch im Straßenverkehr ansteigen soll. Wie hoch die Menge an beimischungsfähigen Biokraftstoffen der ersten Generation über das Jahr 2020 sein wird, hängt von verschiedenen weiteren Faktoren ab. Dies sind insbesondere der Anteil an Elektromobilität, der Absatzrückgang von palmölbasiertem Biodiesel und die verfügbaren Mengen an Kraftstoffen der zweiten und dritten Generation ab 2025.

Aus Sicht des DRV ist  mehr als fraglich, ob bis dahin nennenswerte Mengen dieser Kraftstoffe produziert werden können. Weiterhin wird die Mehrfachanrechnung von Elektromobilität sehr kritisch gesehen, da hier eine Technologie in einem Umfang bevorzugt wird, die ihrem Beitrag zum Klimaschutz nur schwerlich entsprechen dürfte.

Die im Trilog-Verfahren erzielten Kompromisse müssen noch in geltendes EU-Recht umgesetzt werden. Eine entsprechend geänderte EU-Richtlinie könnte nach jetzigem Zeitplan im Herbst verabschiedet werden. Den Mitgliedstaaten bliebe dann dem Vernehmen nach für die Umsetzung in nationales Recht zwei Jahre Zeit.

Wir werden Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren und uns gemeinsam mit den Branchenverbänden dafür einsetzen, dass nationale Spielräume zugunsten von Biokraftstoffen der ersten Generation genutzt werden.

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logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-410

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