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24.05.2024
Lebensmittelrecht: Grenzwerte für Mutterkorn in Roggen

Herabsetzung erst am 1. Juli 2025

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Adobe Stock / Nitr

Im Amtsblatt wurde die Verordnung (EU) 2021/1399 der Kommission vom 24. August 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln veröffentlicht. Darin wurde ein Absenkung des Höchstgehalts für Ergot-Sklerotien in Roggen (Mutterkorn) von 0,5 g/kg (0,05 %) auf 0,2 g/kg (0,02 %) ab dem 1. Juli 2024 festgeschrieben. Wir informierten Sie zuletzt mit Meldung vom 05.10.2021

Die EU-Kommission entschied sich bereits im Herbst 2023, die Verschärfung dieses und weiterer Grenzwerte zu verschieben. So soll die Verschärfung des Grenzwertes für Mutterkorn von 0,5 g/kg auf 0,2 g/kg um ein Jahr auf den 1. Juli 2025 verschoben werden. 

Wir übersenden Ihnen in der Anlage ein entsprechendes Dokument der EU-Kommission. Es ist noch nicht verabschiedet, dies soll aber nach Aussage der EU-Kommission zeitnah erfolgen.

Wir bitten um Kenntnisnahme. 

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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide / Ölsaaten, Energie, Nachhaltigkeit, Verkehr und Logistik, Agrargenossenschaften
 
Telefon: 030 856214-410
 

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