Zurück
09.03.2022
Ware: Pflanzenbau / Düngung / Agrartechnik

Innovationsförderung Nährstoffeffizienz

PI_AD_21140 Fördermittel, Anträge
Foto
Adobe Stock / stockpics

Ab sofort werden F+E-Vorhaben zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz und Emissionsminderung in der Landwirtschaft gefördert. Bei Interesse BLE kontaktieren. Fristablauf: 15. Juni 2022.

 

Mit Meldung vom Meldung vom 1. Februar 2022 haben wir über ein Förderprogramm des BMEL für emissionsmindernde Maßnahmen berichtet, mit dem Unternehmen bis zu 200.000 € für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter erhalten können, die zur Verringerung der Emissionen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beitragen.

Im Bundesanzeiger vom 8. März 2022 ist nun die Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen von Innovationen zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz und Emissionsminderung in der Landwirtschaft im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung vom 14. Februar 2022 veröffentlicht worden.

Ab sofort werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse unterstützt, die vor allem technische oder nicht-technische Lösungen und Verfahren für eine effiziente Nutzung von Nährstoffen, unter Beibehaltung oder sogar Verbesserung der bisherigen Erträge und Qualitäten, ermöglichen sowie zur Emissionsminderung bei der Lagerung, Aufbereitung und Ausbringung von Düngemitteln, insbesondere Wirtschaftsdüngern, beitragen.

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen sowie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Die angestrebten Ergebnisse der Vorhaben müssen einen maßgeblichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten. Zum Projektstart und -ende ist daher der Technologiereifegrad (Technology Readiness Level [TRL]) anzugeben (siehe https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Innovationen/Merkblatt-Technologiereifegrade). Für eine Förderung müssen sich die Vorhaben zu Projektbeginn mindestens auf der Stufe von TRL 3 bewegen. Ein Nachweis der Funktionsfähigkeit des Konzepts sollte vorliegen.

Im Vordergrund stehen

Technische und betriebliche Verfahren zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz (z. B. sensorgestützte und innovative Verfahren zur Bestimmung der Nährstoffversorgung von Pflanzen und im Boden sowie zur Bestimmung weiterer für eine verbesserte Nährstoffeffizienz relevanter Parameter, Verbesserungen der elektronischen Steuerung, Regelung, Automation und Überwachung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für den bedarfsgerechten Einsatz von Düngemitteln, Softwarelösungen für ein nachhaltiges, ressourceneffizientes und bodenschonendes Nährstoffmanagement, Entwicklung und Optimierung von Systemen zur Bewertung von und Entscheidungshilfe bei betrieblichen Maßnahmen und Prozessen zur Verbesserung der Nähstoffeffizienz in der Produktion 

sowie

Technik und Verfahren zur Minderung von Emissionen und Verlusten bei der Lagerung, Aufbereitung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (Weiterentwicklung effizienter und emissionsarmer Ausbringungstechniken für Gülle und Gärrückstände, einschließlich webbasierter Anwendungen, zur Minderung von klima- und umweltrelevanter Stickstoffemissionen, Entwicklung innovativer Techniken zur Emissionsminderung bei der Lagerung von Gülle und Gärrückständen, Entwicklung von effektiven und (energie-)effizienten Verfahren zur Minderung von Ammoniakemissionen bei der Aufbereitung und Separierung von Gülle und flüssigen Gärrückständen in Kleinanlagen (auch mobile), Innovationen zur betriebsübergreifenden Steuerung des Wirtschaftsdüngereinsatzes.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substanzielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt wird.

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit einem möglichen Vernetzungs- und Transfervorhaben voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist unter anderem die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen sowie an der Bearbeitung eventueller Querschnittsthemen zu beteiligen und Informationen und Daten für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen. Hierzu gehört auch die Verwertung von Informationen und Daten für eine weitere Verbesserung der Klimaberichterstattung.

Nicht gefördert werden Vorhaben, die mit Schwerpunkt der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und zur energetischen Nutzung von Wirtschaftsdüngern dienen. Entsprechende Projektvorschläge sind bei der FNR einzureichen.

Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, sich mit der BLE in Verbindung zu setzen und bis 15. Juni 2022 eine Projektskizze einzureichen.

Schlagworte


 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

Meist   gelesen