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23.07.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Kommissionsbericht über nationale Aktionspläne

Ware re Pflanzenschutzmittelzulassung (BCS00024895)

In einem Bericht beklagt die Kommission zahlreiche Versäumnisse der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Rahmenrichtlinie und der Einführung von Nationalen Aktionsplänen. Ein harmonisierter Risikoindikator bestätigt ein um 20 % reduziertes Risiko durch Pflanzenschutzmittel innerhalb von 5 Jahren.

 

Mit RS Nr. 78/2009 haben wir über das „Europäische Pflanzenschutzpaket“ berichtet: Die Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009 ersetzt seit dem 14. Juni 2011 die bis dahin geltende Richtlinie 91/414/EWG. Die Rahmenrichtlinie 2009/128/EG (auch Nachhaltigkeitsrichtlinie) regelt die Anwendung. In Artikel 4 fordert sie die Mitgliedsstaaten auf, nationale Aktionspläne zu erarbeiten, „in denen ihre quantitativen Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden und mit denen die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren gefördert werden, um die Abhängigkeit von der Verwendung von Pestiziden zu verringern.“

Der deutsche Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) ist – als Beschluss der Bundesregierung vom 10. April 2013 – am 15. Mai 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (zur NAP-Homepage).

Die Kommission muss dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer in den NAP aufgestellten nationalen Zielvorgaben zur Erreichung der Ziele der Richtlinie vorlegen und über die Fortschritte berichten. Sie hat dazu den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der in ihren nationalen Aktionsplänen festgelegten Ziele und über die Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden vorgelegt.

Die Kommission hat für ihren Bericht untersucht, welche Fortschritte seit ihrem ersten Bericht im Jahre 2017 erreicht wurden und welche Anpassungen die Mitgliedsstaaten an ihren nationalen Aktionsplänen vorgenommen haben. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Mitgliedsstaaten seit 2017 weitere Fortschritte erreicht haben. Es gebe aber weiterhin deutliche Unterschiede bei der Erfüllung der einzelnen Anforderungen und dem Umsetzungsgrad der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie.

  • Mehr als zwei Drittel der Mitgliedstaaten haben es versäumt, die Überprüfung ihres ursprünglichen NAP innerhalb der gesetzlichen Fünfjahresfrist abzuschließen.
  • Nur eine kleine Minderheit der Mitgliedstaaten nannte konkrete Beispiele für nützliche Ziele und Indikatoren, die auf die Überprüfung ihres ursprünglichen NAP zurückgehen.
  • Die meisten Mitgliedstaaten haben die von der Kommission in ihren ursprünglichen NAP festgestellten Mängel in den überarbeiteten NAP nicht behoben, sodass es fast überall an Ehrgeiz und übergeordneten, ergebnisorientierten Zielen fehlt, mit denen eine Verringerung der mit Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und der Abhängigkeit davon erreicht werden könnte.
  • Nur die Hälfte der überarbeiteten NAP nennt vorrangige Themen oder bewährte Praktiken und nur in einem wird ein Wirkstoff genannt, der besonders bedenklich ist.

Deutschland hat aus Sicht der Kommission die Vorgaben der Rahmenrichtlinie nahezu vollständig umgesetzt; Deutschland weist den höchsten Umsetzungsgrad auf (Abbildung 3).

Die Kommission hat harmonisierte Risikoindikatoren entwickelt.

Risikoindikator 1 zeigt eine Risikominderung um 20 % vom Referenzzeitraum bis 2017, obwohl die Menge der in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel in diesem Zeitraum relativ konstant geblieben war. Dies deutet darauf hin, dass weniger gefährliche Stoffe eine breitere Verwendung finden. Dennoch bestehe – so die Kommission – Potenzial für eine weitere Verringerung des Risikos und der Verwendung durch eine bessere Umsetzung der Nachhaltigkeitsrichtlinie und einen stärkeren Übergang zum integrierten Pflanzenschutz, einschließlich der breiteren Verwendung nichtchemischer Schädlingsbekämpfungsverfahren.

Risikoindikator 2 basiert auf der Zahl der Notfallzulassungen, gewichtet nach den inhärenten gefährlichen Eigenschaften der in den Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoffe. Er zeigt einen Anstieg um 50 % vom Referenzzeitraum bis 2017. Der Umfang der einzelnen Notfallzulassungen (und damit auch die Menge der verwendeten Pflanzenschutzmittel) variiert jedoch erheblich. Deshalb ist die Aussagekraft von Risikoindikator 2 sehr begrenzt.

 

Als Konsequenz schlägt die Kommission vor, im Rahmen der „Farm-to-Fork“-Strategie (Meldung vom 20. Mai 2020) und der Biodiversitätsstrategie Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwendung und das Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 % und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit höherem Risiko bis 2030 um 50 % zu verringern. Zu diesem Zweck will die Kommission die Nachhaltigkeitsrichtlinie überarbeiten, die Bestimmungen über den integrierten Pflanzenschutz ausbauen und den verstärkten Einsatz alternativer Methoden zum Schutz der Ernten vor Schädlingen und Krankheiten fördern.

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logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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