Zurück
14.01.2021
Warenwirtschaft: Düngemittel

Kompendium Abgabe von Düngemitteln überarbeitet

Ware re_KAS

Ab 1. Februar 2021 gelten strengere Regelungen für die Abgabe von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Bereits in Kraft sind zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen beim Mischen von Gefahrstoffen. Hiervon ist der Handel mit Düngemitteln unmittelbar betroffen. Der DRV hat deshalb sein Kompendium Abgabe von Düngemitteln sowie das Merkblatt zur Terrorprävention komplett überarbeitet.

 

Seit 2014 bestehen EU-weite Restriktionen bezüglich der Abgabe und des Besitzes von Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für Explosivstoffe verwendet werden können. Mit Meldung vom 22. Juli 2019 und seitdem mit diversen weiteren Meldungen haben wir auf Verschärfungen hingewiesen, die zum 1. Februar 2021 in Kraft treten.

Die Ausgangsstoff-Verordnung (EU) 2019/1148 definiert beschränkte sowie meldepflichtige Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und beschreibt die Pflichten für den Umgang mit entsprechenden Produkten:

Beim Verkauf von regulierten Ausgangsstoffen (das sind meldepflichtige und beschränkte Ausgangsstoffe sowie Gemische, die meldepflichtige oder beschränkte Ausgangsstoffe ab 1 % enthalten), gelten besondere Sorgfaltspflichten: Verdächtige Transaktionen müssen binnen 24 Stunden dem zuständigen Landeskriminalamt angezeigt werden. Gleiches gilt für Abhandenkommen und Diebstahl.

Solchermaßen regulierte Ausgangsstoffe (beispielsweise ammoniumnitrathaltige Mischdünger, Kaliumnitrat, Natriumnitrat und Kalziumnitrat) dürfen an gewerbliche Kunden nur abgegeben werden, wenn diese sich ebenfalls zu entsprechender Sorgfalt verpflichtet haben. Dazu verschicken derzeit viele Industrieunternehmen sogenannte Endverbleibserklärungen. Beschränkte Ausgangsstoffe (z. B. KAS) dürfen ohnehin nur an gewerbliche Kunden abgegeben werden. Details werden im komplett überarbeiteten Kompendium Abgabe von Düngemitteln erläutert.

Eine ordnungsgemäße Umsetzung dieser Regeln erfordert entsprechende Angaben in den Artikelstammdaten (beschränkter Ausgangsstoff / meldepflichtiger Ausgangsstoff / regulierter Ausgangsstoff) des Warenwirtschaftssystems. Bei jeder Auftragserstellung muss anhand der hinterlegten Kundendaten die jeweilige Kaufberechtigung geprüft werden. Ggf. müssen weitere Kundendaten erhoben bzw. der Kunde weitergehend unterrichtet werden. Das Kompendium enthält eine Vielzahl von Musterformularen, die hierfür als Vorlage genutzt werden können.

Überarbeitet haben wir auch das Merkblatt zur Terrorprävention. Dieses Merkblatt (als Excel-Datei – Stand 1/2021) kann (nachdem das jeweilige Bundesland ausgewählt worden ist) ausgedruckt zur Unterweisung der im Verkauf tätigen Beschäftigten genutzt werden. Zur ständigen Mahnung sollte es darüber hinaus in Geschäftsräumen ohne Publikumsverkehr ausgehängt werden. Sollte bei behördlichen Testkäufen auffallen, dass Verkäufer nicht ausreichend geschult sind, so kann das – gemäß Ausgangsstoffgesetz – als Ordnungswidrigkeit mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Neben Düngemitteln sind insbesondere Produkte aus den Bereichen Farben und Lacke, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Säuren, Schmierstoffe, DIY/Heimwerker betroffen.

Eine weitere Verschärfung betrifft die Etikettierung von Gemischen, die als Gefahrstoff einzustufen sind: Damit die Gift-Notrufzentralen jederzeit über Informationen zu allen auf dem Markt befindlichen Gefahrstoffen verfügen, müssen Betriebe, die Gefahrstoffe miteinander mischen, die jeweilige Rezeptur sowie sämtliche Gefahrstoffangaben dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mitteilen. Um eine rasche Identifikation der Gemische zu ermöglichen, muss der Hersteller des Gemisches (also beispielsweise eines Bulk-Blends mit Superphosphat-Anteil) eine individuelle Mischungsnummer (UFI-Code) generieren und diese auf dem Etikett mit angeben. Auch dies wird im Kompendium detailliert beschrieben.

Für Hinweise, welche Produktgruppen – neben Düngemitten – noch von dieser Neuregelung für Gemische betroffen sein könnten, sind wir Ihnen sehr verbunden.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

Meist   gelesen