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22.02.2022
Warenwirtschaft: Düngemittel

Kompendium Abgabe von Düngemitteln überarbeitet

Seit 1. Februar 2021 gelten strengere Regelungen für die Abgabe von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, u. a. für diverse Düngemittel. Der DRV hat nun sein Kompendium Abgabe von Düngemitteln überarbeitet. Ziel ist größtmögliche Sicherheit bei schlanken Prozessen. Land24 integriert Formulare in die Raiffeisen-Kunden-App.

 

Seit 2014 bestehen EU-weite Restriktionen bezüglich der Abgabe und des Besitzes von Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für Explosivstoffe verwendet werden können. Mit Meldung vom 22. Juli 2019 und seitdem mit diversen weiteren Meldungen haben wir auf Verschärfungen hingewiesen, die am 1. Februar 2021 in Kraft getreten sind. Seitdem hat sich gezeigt, dass die Prozesse bei der Bereitstellung (Abgabe) von regulierten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe an Landwirte vielerorts nachgebessert werden können. Der DRV hat sich gegenüber der EU-Kommission für eine Abschaffung der jährlichen Identitätsüberprüfung von Bestandskunden ausgesprochen und Land24 bei der Funktionserweiterung der Kunden-App unterstützt.

Die zuständigen Behörden haben sich bislang noch nicht eindeutig positioniert, welche Art der Identitätsfeststellung und der zugehörigen Dokumentation sie verlangen und ob lediglich die Identität des Kunden festgestellt werden muss oder auch die der Person, die die Ware in Empfang nimmt. Derweil fordern viele Unternehmen ihre Kunden auf, ihnen erneut Ausweiskopien zuzusenden, die als Identitätsnachweis dienen sollen. Das bringt i.d.R. keine Verbesserung bei der Sicherheit, dafür aber Probleme mit dem Datenschutz. Stattdessen empfiehlt der DRV ab sofort, die letzten vier Ziffern der Personalausweisnummer des Kunden sowie sämtlicher abholberechtigen Personen aufzunehmen und für eventuell notwendige Kontrollen zu verwenden.

Unterdessen bietet der IT-Dienstleister Land24 GmbH (raiffeisen.com) mit „Formulare24“ allen Genossenschaften, die per App mit ihren Kunden kommunizieren, ein papierloses und zeitsparendes Datenerfassungsmodul an: Im passwortgeschützten Login-Bereich seiner App kann der landwirtschaftliche Kunde verschiedenste Dokumente ausfüllen, ergänzen oder überarbeiten, die Informationen enthalten, die für die Geschäftsabwicklung zwischen Genossenschaft und Landwirt unerlässlich sind. Dazu gehören auch die vom Landwirt zur Entgegennahme von Ausgangsstoffen beauftragten und berechtigten Personen. Im Login-geschützten Bereich Formulare24 der Kunden-App hat der Landwirt jederzeit die Möglichkeit, abholberechtige Personen hinzuzufügen oder von der Liste zu streichen. Weil die App nach den letzten vier Ziffern der Personalausweisnummer fragt, ist der Landwirt gezwungen, ebenfalls eine ausweisgestützte Identitätsfeststellung der abholberechtigten Personen vorzunehmen. Die entsprechenden Informationen werden umgehend an die Genossenschaft weitergeleitet, so dass Waren immer nur Personen ausgehändigt werden, die der Landwirt vorab rechtsverbindlich bestimmt hat. Allerdings ist zu beachten, dass die Zurverfügungstellung der App die Genossenschaft nicht von der vorgeschriebenen jährlichen Identitätsfeststellung und von der Überprüfung der Rechtmäßigkeit jedes einzelnen Kaufvorgangs entbindet. Die Prozesse können mit App jedoch deutlich schlanker gestaltet werden.

Details hierzu werden im überarbeiteten Kompendium Abgabe von Düngemitteln erläutert.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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