Kumulative Risikobewertung bei der Zulassung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit fordert zukünftig bei der Zulassung auch eine kumulative Risikobewertung für alle von der Anwendung betroffenen Personengruppen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Intensiverer Austausch mit anderen nationalen Zulassungsbehörden vorgesehen.
Während Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe ein Genehmigungsverfahren auf EU-Ebene durchlaufen, werden Pflanzenschutzmittel durch die jeweils national zuständigen Behörden (in Deutschland das BVL) zugelassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit berücksichtigt dabei (gem. § 34 PflSchG) die Hinweise und Bedenken der für Wirksamkeit, Umwelt und Gesundheitsschutz zuständigen Bundesbehörden
– Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI),
– Umweltbundesamt (UBA) und
– Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Zur Umsetzung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 fordert das BVL seit 2018 für alle eingehenden Zulassungsanträge für Pflanzenschutzmittel die Bewertung des kumulativen akuten Risikos für Verbraucher und des kumulativen Risikos für Anwender (Meldung vom 21. Februar 2017).
Zur schrittweisen Etablierung/Ausweitung der kumulativen Risikobewertung auf alle von der Anwendung betroffenen Personengruppen wird das Bundesamt für Risikobewertung ab September 2020 die kumulative Risikobewertung auch für Arbeiter sowie Nebenstehende und Anwohner prüfen und in den Benehmensentscheidungen berücksichtigen. Ab März 2021 wird bei allen im BVL eingehenden Zulassungsanträgen für Pflanzenschutzmittel die Vorlage einer kumulativen Risikobewertung im Draft Registration Report durch die Antragsteller verpflichtend.
Dazu ist im Bundesanzeiger vom 14. Juli 2020 die Bekanntmachung über die zukünftige Ausweitung der Berücksichtigung von Kumulations- und Synergieeffekten bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln (BVL 20/02/10) vom 12. Juni 2020 des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht worden. Am 15. Juli 2020 hat das für die Bewertung zuständige BfR auf seiner Homepage ergänzende Erläuterungen hierzu veröffentlicht.
Enthält ein Zulassungsantrag zukünftig keine kumulativen Risikobewertungen für Arbeiter sowie Nebenstehende und Anwohner, werden die Antragsteller aufgefordert, diese Anträge zu ergänzen, bevor sie in die Bearbeitung genommen werden. Die anderen Mitgliedstaaten erhalten in der Kommentierungsphase die Gelegenheit, die vorgenommene kumulative Risikobewertung für Arbeiter sowie Nebenstehende und Anwohner zu kommentieren.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |