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09.02.2016
Pflanzenschutz: BVL-Internetauftritt

neue Rubrik auf BVL-Website für den Handel mit PSM

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat seinen Internet-Auftritt um die Rubrik „Pflanzenschutzmittel/Für Händler“ erweitert: Kompakte und thematisch strukturierte Informationen über pflanzenschutzrechtliche Vorschriften. Unter dem Menüpunkt "Pflanzenschutzmittel/Für Händler" finden Pflanzenschutzmittel-Händler einfachen Zugang zu den gesetzlichen Bestimmungen und deren praktischer Auslegung. Folgende Inhalte können nun zentral und erweitert um zahlreiche Serviceangebote, wie Kontaktadressen und weiterführende Informationsangebote, abgerufen werden: Anzeige der Verkaufstätigkeit und Aufzeichnung Jeder Händler, der Pflanzenschutzmittel verkaufen möchte, muss die Tätigkeit vorab bei der zuständigen Behörde anmelden. Über die gehandelten Pflanzenschutzmittel sind Aufzeichnungen zu führen. Wo eine Anmeldung erfolgt und wie eine schriftliche Aufzeichnung zu erfolgen hat, können Händler hier komfortabel nachschlagen (siehe Meldung vom 2. Dezember 2015). Sachkunde und Fortbildung von Verkäufern Eine Voraussetzung für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ist der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für Abgeber. Wie der Nachweis zu erlangen ist, kann nun übersichtlich nachgelesen werden. Vorschriften zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Das Pflanzenschutzrecht enthält eine Reihe von Bestimmungen, die bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zu beachten sind. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen bietet einen Überblick über die Gesetzeslage (siehe Meldung vom 25. November 2015). Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und Beseitigung Auch bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln müssen Sicherheitsmaßnahmen und pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Für bestimmte Pflanzenschutzmittel besteht eine Beseitigungspflicht. Die neuen Internetseiten geben Hinweise, damit die Lagerung und Beseitigung konform mit dem Pflanzenschutzrecht stattfinden (siehe Meldung vom 16. Juli 2015). Online- und Versandhandel Auch der Onlinehandel ist kein rechtsfreier Raum. Es gelten die gleichen Vorschriften wie im stationären Handel. Wie diese auf das Internet übertragen werden müssen, fasst der Beitrag zusammen. Beratung und Kontrolle Für die Beratung und die Kontrolle der Handelsbetriebe sind die Behörden in den Bundesländern zuständig. Unter dem Menüpunkt "Beratung und Kontrolle" können die zuständigen Ansprechpartner, nach Bundesländern sortiert, nachgeschlagen werden.


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel, Verkehr und Logistik
Telefon: 030 856214-533
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