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13.07.2020
Vieh und Fleisch: Änderung der TierschutztransportVO

Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Änderung der TierschutztransportVO

viehundfleisch_Tiertransport

Das BMEL hat am 25.06.2020 einen neuen Entwurf zur Änderung der Tierschutztransportverordnung vorgelegt. Der wichtigste Punkt ist eine Beschränkung der Dauer für innerstaatliche Transporte von Nutztieren auf viereinhalb Stunden, wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung im Innenraum eine Temperatur von max. 30°C herrscht. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die die Anforderungen nach Anhang I Kapitel VI Nr. 3 der VO (EG) Nr. 1/2005 erfüllen. Das entspricht Typ-2-Fahrzeuge mit Lüftungsvorrichtungen und Temperaturkontrolle. Begründet wird die Regelung mit der fehlenden Kühlung durch den Fahrtwind bei längeren Standzeiten und den von den Fahrern einzuhaltenden Pausenzeiten. Verstöße gegen die Regelung sollen als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewährt sein.

Der DRV hat nun folgende Stellungnahme (gekürzt) erarbeitet und an das BMEL versandt:

Grundsätzlich vertritt der DRV die Meinung, dass dem Tierschutz bei Transporten, vor allem in heißen Sommermonaten, besondere Bedeutung beigemessen werden muss. Die Viehhandels-Genossenschaften haben proaktiv viele Initiativen ergriffen und Lösungen gefunden, um Tiertransporte auch bei Extremtemperaturen so optimal und schonend wie möglich zu gestalten.

Jedoch wird durch die im Änderungsentwurf vorgeschlagene Regelung die Flexibilität beim Transport erheblich eingeschränkt. Gerade die Corona-bedingten Ausfälle einzelner Schlacht- bzw. Zerlegestandorte in den letzten Wochen haben gezeigt, dass für diesen systemrelevanten Sektor ein hohes Maß an Flexibilität erforderlich ist. Die zunehmende Konzentration der Schachthöfe über Jahre hinweg muss bei einer entsprechenden Regelung berücksichtigt werden.

Aus Sicht des DRV sollten zum Referentenentwurf folgende Punkte Beachtung finden:

Im Änderungsentwurf wird eine maximale Temperatur von 30 Grad Celsius in Verbindung mit Anhang I, Kapitel VI, Nummer 3 der VO (EG) Nr. 1/2005 genannt. In diesem Anhang wird aber ein Toleranzbereich von +/- 5 Grad genannt. Die Zahl 30 Grad ohne Toleranzbereich ist somit nicht verordnungskonform.

Die Beschränkung der Transportzeit muss auf Fahrzeuge ohne aktive Lüftung beschränkt bleiben. Das Transportieren darf auch bei heißen Temperaturen nicht allein Typ-2-Fahrzeugen vorbehalten sein, sondern muss für Fahrzeuge mit aktiven Lüftern auch über 4,5 Stunden möglich sein, da diese die Temperatur im Innenraum aktiv beeinflussen können.

Die Beschränkung der Transportzeit auf 4,5 Stunden darf sich nicht auf die Ladezeiten beziehen, sondern nur auf die reine Fahrzeit. Dies steht auch im Einklang mit der Begründung der für den Fahrer notwendigen Pausen und ist besonders relevant für Ferkeltransporte. Die Beschränkung der Transportzeit auf 4,5 Stunden würde zudem kleinere Betriebe im Bereich Sauen und Rinder, die überwiegend Sammeltransporte durchführen, benachteiligen, da das Anfahren mehrere kleinerer Betriebsstätten dann nicht mehr durchgeführt werden könnte.

Der DRV hält es für dringend geboten, die Möglichkeit zu eröffnen, im Rahmen eines Gesprächs die bisher getroffenen und weiteren möglichen Maßnahmen zur schonenden Ausgestaltung von Tiertransporten vorzustellen und zu diskutieren, um so gemeinsam praxistaugliche, verbindliche Lösungen zu erarbeiten.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unten.

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