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18.03.2022
Pflanzenschutzmittel: Delicia Schnecken-Linsen

Teilwiderruf der Zulassung für Haus- und Kleingärten

WA_AD_2128 Ackerbau
Foto
Adobe Stock / Thierry RYO

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 25. Januar 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Delicia Schnecken-Linsen (Zulassungsnummer: 025323-00) für unten aufgeführte Anwendungen widerrufen.

Diese Anwendungen für nicht-berufliche Anwenderinnen und Anwender im Haus- und Kleingarten sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Anwendungs-Nr.

Schadorganismus

Kultur

025323-00/00-014

Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia)

Erdbeere

025323-00/00-018

Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia)

Zierpflanzen

025323-00/00-012

Nacktschnecken

Erdbeere

025323-00/00-016

Nacktschnecken

Zierpflanzen

Hintergrund

In Folge der durch Verordnung (EU) 2020/217 geänderten Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Metaldehyd wurde auch die Einstufung und Kennzeichnung des o. g. Mittels geprüft und angepasst. Gemäß der BVL-Veröffentlichung "Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich " vom 1. Februar 2013 werden nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Das Mittel ist für Anwendungen im Haus- und Kleingarten nicht mehr geeignet



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-410

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