Verlängerung der BMEL-Online-Befragung zur Evaluierung des AgrarOLkG
Mit Mitgliederinformation vom 30.01.2023 hatten wir zuletzt an die Beteiligung an der Online-Befragung zur Evaluierung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erinnert.
Die Umfrage zum AgrarOLkG wurde zwischenzeitlich wegen großem Interesse bis zum 17. Februar 2023 verlängert.
Die Befragung ist weiterhin über die Homepage des BMEL aufrufbar:
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/agrarmaerkte/evaluierung-agrarolkg.html
Die Ergebnisse der Online-Befragung können vom Gesetzgeber bei der Frage nach zukünftigem Anpassungsbedarf des AgrarOLkG herangezogen werden. Aus diesem Grund ist eine zahlreiche Teilnahme an der Umfrage sinnvoll, um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen.
Zusätzlich weisen wir erneut an die Teilnahme an der Marktbefragung der EU-Kommission zusammen mit DG Agri hin. Lieferanten, die durch die UTP-Gesetzgebung geschützt werden, können sich bis zum 15. März 2023, an einer Marktbefragung zu unlauteren Handelspraktiken beteiligen. Die Marktbefragung ist Teil der Evaluierung der UTP-Richtlinie, die im Jahr 2025 erfolgen soll. Nach Abschluss der Umfrage sollen die Ergebnisse anonymisiert veröffentlicht werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: Unfair trading practices (europa.eu)
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Laura Pignol
Recht und Steuer
Telefon: 030 856214-574
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