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17.09.2018
Warenwirtschaft / Logistik: Straßenmaut für lof-Fahrzeuge

DRV für Mautbefreiung der Land- und Forstwirtschaft

Ware re Fendt-auf-Strasse

Mit einem gemeinsamen Positionspapier unterstützen DBV, BMR, BLU, DRV, LBT und VDMA den Regierungsentwurf zur Mautbefreiung der Land- und Forstwirtschaft. Notwendig aber sind klare Anwendungspraxis und Erhalt bisheriger Ausnahmen: "Die Maut .. ist nicht zu entrichten bei Verwendung der folgenden Fahrzeuge: .. Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h bei der Beförderung von land- oder forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie damit verbundene Leerfahrten."

Der Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Bedarfsgüter mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist in aller Regel nur eine untergeordnete Nebentätigkeit zur Landwirtschaft. Weil lof-Fahrzeuge für das Feld und nicht für die Straße konzipiert sind, stellen sie auch keinen wirklichen Wettbewerb zum Transportgewerbe dar.

Deswegen sehen die Landtechnikanwenderverbände wie der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und die Landtechnik-Händler- und -Herstellerverbände wie der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der LandBauTechnik – Bundesverband (LBT) sowie der VDMA es in einem gemeinsamen Positionspapier als folgerichtig an, wenn land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge (lof-Fahrzeuge) grundsätzlich von der Straßenmaut befreit sind.

Nach dem von der Bundesregierung aktuell in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzesvorschlag zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sollen sämtliche land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ab 1. Januar von der Maut ausgenommen werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Beförderungen, Fahrten mit Beladung oder Leerfahrten handelt.

Die Verbände befürworten den Vorschlag der Bundesregierung, fordern aber eine klare Anwendungspraxis und machen dazu konkrete Vorschläge, die auch einen wichtigen Beitrag zu einer wettbewerbsneutralen Abgrenzung zum Transportgewerbe leisten. Gleichzeitig fordern die Verbände den Deutschen Bundestag auf, dass lof-Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h wie bisher unter bestimmten Voraussetzungen (in Anlehnung an GüKG) und festgelegten Bedingungen (Antrag, Registrierung) von der Maut freigestellt werden.

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logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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